Produkthaftung_Tesa Powerstrips?
Hallo Zusammen,
ich habe mir vor kurzem Tesa Powerstrips gekauft (https://www.amazon.de/tesa-Klebestreifen-Befestigen-Tapete-Halteleistung/dp/B01FHBO908/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1530979395&sr=8-1&keywords=tesa+Klebestreifen+zum+Befestigen+auf+Tapete+%26+Putz%2C+1+kg+Halteleistung). Der Hersteller weißt für die Streifen eine Halteleistung von 1kg an. Ich habe damit quadratische Spiegel (25 * 25 cm, Gewicht 450g) an der Wand befestigt. Ich habe die Klebestreifen entsprechend der Anleitung auf der Tapete angebracht. (Ja, es gibt dafür eine Anleitung). Nach nur wenigen Stunden sind die Klebestreifen samt Spiegel von der Wand gefallen. Neben den zerstörten Spiegeln, habe ich jetzt zwei Löcher / Macken im Paket.
Kann mir hier jemand weiterhelfen bezüglich der Produkthaftung? Haftet der Verkäufer (Amazon) oder Hersteller für das Produkt? Und sind Folgeschäden, also der demolierte Fußboden, ebenfalls in die Haftung eingeschlossen?
Ich werde jetzt erstmal Amazon als auch Tesa kontaktieren und eine Stellungnahme von denen abwarten. Es würde mich allerdings freuen, wenn ich bereits im Voraus von Euch eine fundierte / rechtliche Rückmeldung erhalten könnte. Ggf. hatte ja schon mal jemand ein ähnliches Problem.
Vielen Dank
5 Antworten
Das kann schwierig werden, da sich diese Herstellerangaben ( Haltekraft ) in der Regel auf optimale Haftuntergründe ( Metall , Fliesen / Kunststoff / Holz mit glatter Oberfläche ) beziehen.
Zudem ist noch zu hinterfragen, ob das angegebene Lastmoment für Belastung auf Zug, oder Scherung bezogen ist.
Wenn der Parkettboden Teil einer Mietwohnung ist und Du eine private Haftpflichtversicherung hast, könntest Du hier zumindest bezüglich der Ausbesserung des Parketts mal anfragen nach möglicher Kostenübernahme.
Wenn Du die Strips in der Version " für Putz & Tapeten " gekauft hast, dann war sie da wieder , diese leidige Fussnote :
- BIS 1 KG pro Streifen ***
Tapeten sind halt höchst unterschiedlich strukturiert und in ihrem Faserverbund auch teils deutlich unterschiedlich in ihrem Zusammenhalt.
Dazu dann noch Rauhfaser ... na ich weiss dabei nicht so recht.
Waren die Strips von Ikea dabei dicker und grösser in der Haftfläche als die Derivate von Tesa ?
Ja, die Strips von Ikea waren dicker und grösser, die Erklärung klingt durchaus plausibel.
Weil ich sowas nämlich auch mal in einem Zimmer in der Butze etwa Türgross an der Tapete hängen hatte von meinem Vormieter.
War aber eine andere Tapete ( zwar auch Struktur, aber keine Rauhfaser ) und der hat je Spiegelkachel ( etwa 300 × 300 × 3 mm ) in etwa 320 mm2 an Klebeband gesetzt. ( Schaumband, doppelseitig, etwa 2 mm dick )
Eine Haftung von Tesa oder Amazon kommt hier nicht in Betracht, denn erstens heißt es eindeutig „bis zu 1 kg“ u d zweitens müsstest du nachweisen, dass du das Produkt genau nach Anleitung verwendet hast. Das dürfte schwer bis unmöglich sei
Das wäre kein Problem, da eine weitere Person bei der Montage anwesend war und dementsprechend bezeugen kann, dass ich die Schritte entsprechend der Anleitung durchgeführt habe. Aber wie du schon sagst, ggf. ist das 'bis zu' mein 'Verhängnis'
SInd die Strips von der Tapete abgegangen, oder die Strips mitsamt der Tapete (hat die Tapete dort jetzt Löcher)?
Wie glatt war die Tapete, und wie alt war sie?
Was war das für ein Raum, wurde da geraucht/ gekocht/ gegessen?
Ich denke nicht, dass Du damit durchkommst. Auf den Wahrheitsgehalt von Werbesprüchen hat es meines Wissens noch nie eine inhaltliche Garantie gegeben.
Hallo Herb,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Die Tapete hat keine Löcher. Es handelt sich um eine Raufasertapete, im Wohnzimmer. Insgesamt habe ich 8 Spiegel an der Wand hängen. 6 mit Klebestreifen von Ikea angebracht (die hängen jetzt schon über 6 Monate) und die 2 neuen mit den Klebestreifen von Tesa. Diese sind wie zuvor beschrieben nach kurzer Zeit wieder von der Wand abgefallen.
Da muss ich jetzt schon dazu sagen: wie kann man auf die verrückte Idee kommen, auf eine Raufasertapete Spiegel mit Tesa-Strips zu befestigen?
Jeder einigermaßen technisch versierte Heimwerker wird Dir sagen, dass das nicht auf Dauer halten kann, weil sich die Strips auf der strukturierten Oberfläche überhaupt nicht vollflächig und ohne Lufteinschlüsse verkleben lassen.
Wie kann man denn auf so eine abstruse Idee kommen? *Kopfschüttel*
Die Frage war nicht "Wie blöd war ich?" sondern "Habe ich eine Möglichkeit, Tesa in die Haftung zu nehmen."
Danke für die Antwort auf eine Frage, die nicht gestellt wurde!
"Habe ich eine Möglichkeit, Tesa in die Haftung zu nehmen."
Natürlich nicht, wenn Du sie so widersinnig verwendest!
Es gehört schon Mut und ein ungeheures Urvertrauen dazu, um auf Raufaser etwas mit Klebestreifen zu befestigen! Bei den Ikea-Streifen hast Du halt Glück gehabt, haber vorschriftsmäßige Verwendung kann ich darin nicht erkennen.
Wo in der Werbung hast Du Tesa-Strips gesehen, mit denen schwere Gegenstände (Spiegel z.B.) auf Raufasertapete aufgehängt wurden?
Doch - wenn die Behauptungen bezüglich der Eigenschaften des Produkts nicht erfüllt werden. Auf jeden Fall wird Tesa ins Gespräch kommen und man wird sich überlegen, das Produkt zu kaufen.
Es geht hier nicht um gesunden Menschenverstand - es geht um Zusicherung einer Produkteigenschaft.Ich mag auch keine Marketing-Brüller) - aber das ist das Problem von Tesa.
Sehe ich anders. Tesa Strips kleben auf allen geeigneten Oberflächen einwandfrei und halten jahrelang - so habe ich z.B. die Kleiderhaken an den Türen unserer Gästetoiletten (Kunststoff-Oberfläche) mit Tesa-Strips befestigt, daran werden oft schwere Sakkos etc. aufgehängt, und die halten schon seit Jahren ohne das geringste Problem.
Wenn aber jemand auf die Idee kommt, sie hirnrissigerweise auf völlig ungeeignetem Material zu verwenden, dann haftet Tesa sicherlich nicht für diese Dummheit!
Aber wenn er genügend Kleingeld hat, um nach verlorenem Prozess die Prozess- und Anwaltskosten zu begleichen, steht es ihm ja frei, zu klagen. Ich wünsche ihm viel Glück!
Schließlich sind die Tesa Strips ja extra für Tapete gemacht
Sie sind nicht extra, sondern auch für Tapete gemacht. Und dass die Strips vollflächig verklebt werden müssen, was ja bei Raufasertapete nicht möglich ist, sollte einem eigentlich der Hausverstand sagen. ;-)
Wir reden nicht über "Hausverstand" - wir reden über die Zusicherung der Eigenschaften eines Produkts. Und das gilt auch für Werbespots. Man erinnere sich an den Spot "Gesundheit aufs Brot", der untersagt wurde.
Weniger als nix kann nicht passieren. An Tesa rangehen und freundlich-dummdreist eine Forderung stellen. Mal sehen, was passiert.
Wenn man es dann ganz dicke haben will, gibt es immer noch den Verbraucherschutz. Den hab ich auch schonmal eingesetzt. Da werden die Leute sehr dünnfellig.
Alles andere bleibt akademischen Geschwätz.
Versuch macht kluch. Ende von meiner Seite.
Ich habe Deinen Kommentar gelesen das es sich um Raufasertapete handelt,ist die Farbe mit den Klebestreifen abgegangen,hast Du den Bereich vor Anbringen gereinigt,und bist Du Raucher?
Hallo Andie,
die Farbe ist nicht mit abgegangen, ich bin Nichtraucher und ja, ich habe die Stelle gereinigt und anschließend auch wieder trocknen lassen.
Dann hast Du alles richtig gemacht,aber da wirst Du nichts bekommen
Gibt es Höchstgrenzen?Bei Sachschäden muss der Geschädigte eine Selbstbeteiligung von 500 € selbst tragen (§ 11 ProdHaftG). Bei Personenschäden liegt die Haftungshöchstsumme – auch bei mehreren Betroffenen – bei 85 Millionen €.
https://www.it-recht-kanzlei.de/produkthaftung-produzentenhaftung.html
Dort steht „bis zu“ Das ist keine Garantie. Und wenn du Löcher in der Tapete hast, ist das der Beweis, dass nicht der Klebestreifen, sondern die Tapete nachgegeben hat. Dafür wirst du kaum Tesa verantwortlich machen können.
Die Tapete weißt keine Schäden auf. Aber das 'bis zu' könnte durchaus zu meinem 'Verhängnis' werden
Hallo Parhalia,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Die Produktbeschreibung (direkt vorne auf der Verpackung) weißt aber explizit auf die Nutzung auf Tapetenflächen hin. Sollte die Haltekraft dann nur für andere Oberflächen gelten, wäre dies meiner Meinung nach ziemlich irreführend. Dennoch will ich dies nicht ausschließen.
Für den Hinweis mit der Haftpflichtversicherung bin ich dir sehr dankbar. Da werde ich Montag direkt nachfragen!