Probezeitverlängerung bei Unfall durch Spurwechsel?

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Ich finde im BKat dazu

107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.
§ 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
31.1 BKat; § 19 OWiG 0 Punkte 35,00€

Ergo erst mal keine Probezeitverlängerung.

Die Verursachung eines Unfalls durch einen Fahrstreifenwechsel hat lediglich ein Verwarngeld von 35€ zur Folge (siehe Antwort von Stadewaeldchen) und stellt damit keinen A- oder B-Verstoß dar. Der Verstoß ist probezeitrechtlich irrelevant. Es erfolgt daher auch kein Aufbauseminar / keine Probezeitverlängerung.

Hi, normalerweise nicht. Da ist nur ein geringfügiges Verwarnungsgeld vorgesehen.

Wird man allerdings wegen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen, dann ja. Vorallem auf Autobahnen könnte dies der Fall sein.

Ist man zu 100% schuld ist es ggf ein a Verstoß, ( mit personenschaden oder hoh3n Schaden ) kann man die Teilschuld des anderen nachweisen ( was nicht leicht ist , außer mit Zeugen ggf dashcam ) könnte es ggf. als B Verstoß geahndet werden.

das wird aber gesondert entschieden.


noktaaz 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 19:43

Hi, habe durch die anderen Antworten jetzt nachgelesen, dass es sich tatsächlich nur um einen B Verstoß + 0 Punkte handelt, sprich keine Probezeitverlängerung. Kann gut sein, dass es bei Personenschaden o.Ä. ein A Verstoß wäre.