Probezeit Rote Ampel überfahren

10 Antworten

Hallo xdrahtezzx9,

je nachdem ob die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder nicht erwartet Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog einer der beiden nachfolgenden Bußgeldbescheide:


Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro

Punkte: 2

Fahrverbost: 1 Monat

A - Verstoß


Im Bezug auf Deine Probezeit bedeutet der A - Verstoß in beiden Fällen, dass zusätzlich noch zukommt, dass:

  • Ein Aufbauseminar angeordnet wird, dessen Kosten sich auf ca. 400,00 Euro belaufen
  • sich die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert

Also so ganz günstig ist der Rotlichtverstoß in beiden Fällen nicht.

Das ist also das, was jetzt auf Dich zukommt.

Schöne Grüße
TheGrow


TheGrow  28.11.2014, 20:37

Nochmal Ergänzend

Die 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren, die beim Verstoß von unter einer Sekunde fällig sind, sind natürlich auch noch bei dem Rotlichtverstoß über eine Sekunde rot zu den 200,00 Euro Bußgeld zusätzlich zu zahlen. Hab die nur irgendwie vergessen.

Alzheimer lässt grüßen :-)

Hallo

Fährt man dann innerhalb eines Zeitraumes von einer Sekunde über Rot, kann das wie folgt geahndet werden (BKat.-Nr. 132):

90 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)

1 Punkte in Flensburg

Ist zum Zeitpunkt des Verstoßes jedoch bereits mehr als eine Sekunde Rot, dann ist mit folgendem zu rechnen (BKat.-Nr. 132.3):

200 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)

2 Punkte in Flensburg

ein Monat Fahrverbot

Ab einer Sekunde Rotlicht gibt es also ein Fahrverbot, darunter nicht. Das ist der Unterschied!

Für Fahranfänger auf Probe folgen übrigens in beiden Fällen Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).


TheGrow  28.11.2014, 21:51

Also quasi das, was ich schon vor drei Stunden geschrieben habe.

Antwort ist natürlich ebenfalls korrekt, gab also einen Daumen hoch von mir :-)

ginatilan  28.11.2014, 21:59
@TheGrow

stimmt:-(

ich habe aber, weil es um diese Zeit "normalerweise" keine richtigen Antworten mehr gibt, nur die Frage gelesen und dann gleich geantwortet ohne vorher (wie ich es normalerweise mache) die Antworten zu lesen:-)

verzeihe mir bitte noch mal

TheGrow  28.11.2014, 22:04
@ginatilan

Kommt mir bekannt vor, passiert mir auch hin und wieder. Ist ja auch nicht wirklich schlimm

Rotlichtverstoß von Fahranfängern

Wird in der zweijährigen Probezeit über eine rote Ampel gefahren, droht nicht nur eine ebenfalls zweijährige Verlängerung. Vielmehr muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten.

Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html


xdrahtezzx9 
Beitragsersteller
 28.11.2014, 17:19

Alles klar, dann weiß Ich was mich alles erwartet

Hört sich an wie ein A verstoß> ASF Aufbauseminar + 2 jahre probezeit hab ich au schon gemacht ;)


xdrahtezzx9 
Beitragsersteller
 28.11.2014, 17:14

Ist der Führerschein in der Zeit weg?

321willswissen  28.11.2014, 17:24
@xdrahtezzx9

das geht auch rum, wenn du das ASF fertig hast, vergisst du das auch, darfst dir halt nur nicht mehr soviel zu schulden kommen lassen

Hallo Fahrverbot von einem Monat bei nachgewiesener Rotlichtphase über einer Sekunde und kostenpflichtiges Aufbauseminar.