Probezeit Rote Ampel überfahren
Hallo,
Ich Idiot bin vor wenigen Minuten an einer Ampel geblitzt worden, weil Ich bei Rot über die Ampel gefahren bin und geblitzt wurde (bin mir 100% sicher). Bin noch in der Probezeit.
Was erwartet mich nun?
Grüße
10 Antworten
Hallo xdrahtezzx9,
je nachdem ob die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder nicht erwartet Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog einer der beiden nachfolgenden Bußgeldbescheide:
Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro
Punkte: 2
Fahrverbost: 1 Monat
A - Verstoß
Im Bezug auf Deine Probezeit bedeutet der A - Verstoß in beiden Fällen, dass zusätzlich noch zukommt, dass:
- Ein Aufbauseminar angeordnet wird, dessen Kosten sich auf ca. 400,00 Euro belaufen
- sich die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert
Also so ganz günstig ist der Rotlichtverstoß in beiden Fällen nicht.
Das ist also das, was jetzt auf Dich zukommt.
Schöne Grüße
TheGrow
Nochmal Ergänzend
Die 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren, die beim Verstoß von unter einer Sekunde fällig sind, sind natürlich auch noch bei dem Rotlichtverstoß über eine Sekunde rot zu den 200,00 Euro Bußgeld zusätzlich zu zahlen. Hab die nur irgendwie vergessen.
Alzheimer lässt grüßen :-)
Hallo
Fährt man dann innerhalb eines Zeitraumes von einer Sekunde über Rot, kann das wie folgt geahndet werden (BKat.-Nr. 132):
90 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)
1 Punkte in Flensburg
Ist zum Zeitpunkt des Verstoßes jedoch bereits mehr als eine Sekunde Rot, dann ist mit folgendem zu rechnen (BKat.-Nr. 132.3):
200 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)
2 Punkte in Flensburg
ein Monat Fahrverbot
Ab einer Sekunde Rotlicht gibt es also ein Fahrverbot, darunter nicht. Das ist der Unterschied!
Für Fahranfänger auf Probe folgen übrigens in beiden Fällen Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).
Kommt mir bekannt vor, passiert mir auch hin und wieder. Ist ja auch nicht wirklich schlimm
Rotlichtverstoß von Fahranfängern
Wird in der zweijährigen Probezeit über eine rote Ampel gefahren, droht nicht nur eine ebenfalls zweijährige Verlängerung. Vielmehr muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten.
Hört sich an wie ein A verstoß> ASF Aufbauseminar + 2 jahre probezeit hab ich au schon gemacht ;)
wenn du das ASF machst nicht und au davor nicht, aber das wird dir noch mitgeteilt
das geht auch rum, wenn du das ASF fertig hast, vergisst du das auch, darfst dir halt nur nicht mehr soviel zu schulden kommen lassen
Hallo Fahrverbot von einem Monat bei nachgewiesener Rotlichtphase über einer Sekunde und kostenpflichtiges Aufbauseminar.
Also quasi das, was ich schon vor drei Stunden geschrieben habe.
Antwort ist natürlich ebenfalls korrekt, gab also einen Daumen hoch von mir :-)