Privater Autoverkauf käufer tritt zurück?
Hi Com, vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtsgrundlage bei privaten Autokäufen aus.
Und zwar folgendes szenario:
Ich inseriere seit einiger Zeit mein Auto. Eine Dame hat sich bei mir gemeldet und wir haben eine Probefahrt durchgeführt.
Über den Ebay Kleinanzeigenchat haben wir uns schließlich auf einen Preis geeinigt. Darauf hin haben wir uns so geeinigt, dass ich das Auto abmelde und Sie dann den Schein von mir gegen Bargeld bekommt zum Anmelden. (Alles schriftlich nachweisbar über Whatsapp Chat)
So, Auto wurde von mir jetzt abgemeldet. Dann gings um das ausmachen eines Termins. Anfangs hat Sie noch geschrieben "jaaa, bin heute arbeiten - wir telefonieren morgen" dann kam "jaa mein Freund wollte dich eigentlich anrufen - tut mir leid aber er meldet sich" und so ging das ganze hin und her und in 3 Wochen kam kein einziges Telefonat zustande. Ich hab sie täglich versucht zu erreichen, wurde aber meistens ignoriert nehm ich mal an und auch weggedrückt.
Seit einer Woche werde ich nun auch über Whatsapp ignoriert sprich kriege keine Antwort mehr.
Auf die Frage ob sie denn das Auto jetzt noch überhaupt kaufen wolle wurde auch nicht geantwortet.
Mir sind dadurch jetzt einige Finanzielle kosten entstanden, da mich mehr oder weniger schon mit dem Geld gerechnet hab und ja auch mein Auto was ich bis zu dem Tag noch gefahren bin Abgemeldet in der Garage steht. Ein neues kann ich mir auch nicht leisten und bin somit auf andere angewiesen.
Was kann ich jetzt machen...
4 Antworten
Du könntest jetzt versuchen die Kosten einzuklagen (oder ihr erstmal eine Rechnung für den Aufwand schicken)... das wird aber langewiering und aufwändig von deiner Seite aus... meitens mehr Ärger als am Ende dabei heraus kommt.
Such dir also besser schnell einen anderen Käufer und ärgere dich nicht so über unzuverlässige Menschen.
Du hast ihr eine Nachfrist gesetzt bis zu der sie ihren Teil des Vertrages hätte erfüllen können. Tut sie das nicht, ist euere Vereinbarung hifällig und du darfst das Auto wem anderen verkaufen.
Mache dir keine weiteren Gedanken. Verkaufe das Auto schnellstens anderweitig. Eine Forderung hast du nicht zu befürchten. Wer nicht will, der hat schon.
Du solltest auf jeden Fall den irgendwie geschlossenen Kaufvertrag mit Fristsetzung zur Abholung beenden. So à la "Wenn das Fahrzeug bis zum 06.Juli 2020 nicht abgeholt ist, betrachte ich den Vertrag als nichtig."
An das Geld für den entstandenen Schaden - wenn denn einer überhaupt nachweisbar ist - zu kommen, kostet wieder Geld. Ob es das wert ist, kann ich nicht entscheiden.
da du privater Verkäufer bist kannst den Abschluss des Kaufvertrages fordern also Geld
kann dann nicht ich von ihr verklagt werden, da wir ja eigentlich einen "mündlichen Vertrag" abgeschlossen haben der durch den Chat nachweisbar ist?