Praktischer Teil für die Fachhochschulreife in MV - Zuerkennung durch 4 jährige Selbstständigkeit als Nachhilfelehrer/Gitarrelehrer gesichert?

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Das wird nicht klappen :/ 0%
Das wird auf jeden Fall klappen! :D 0%

1 Antwort

Ich hab die Seite jetzt nur überflogen https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Wissenschaft/Studium/Zugang-und-Abschl%C3%BCsse/Hochschulzugangsberechtigung/ , aber es könnte in MV schwierig werden. Da sieht es auf den ersten BLick so aus, als ob sie Berufstätigkeit gar nicht anerkennen, nur eine Ausbildug ider ein gelenktes Praktikum und das hast du mkit deiner Tätigkeit nicht erfüllt. Ich glaube, es gibt Bundesländer, in denen es einfacher ist, den praktischen Teil zu erfüllen. Vielleicht kannst du dich an einer FH in einem anderen Bundesland bewerben, die das anerkennen?

Am besten wendest du dich mal an eine Sudienberatung an einer Fachhochschule, die für dich in Frage käme und erkundigst dich nach den Zulassungsvoraussezungen.

Wünsche dir viel Erfolg!

luethkej 
Fragesteller
 07.03.2024, 12:09

Ich danke dir schonmal, dass du dich extra dazu belesen hast. Tatsächlich ist eine 4 jährige Berufserfahrung eine Option sich die FHR in MV anerkennen zu lassen. Dabei ist auch unerheblich ob Anstellung oder Selbstständigkeit.
Dazu habe ich auch schon Email Austausch mit dem Bildungsministerium gehabt.

Meine Frage ist jetzt nur, ob der Umfang meiner Selbstständigkeit dafür ausreicht.
Der Tipp mit der Studienberatung ist super - das werde ich mir mal vornehmen. Danke! :)

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Chiko135  07.03.2024, 12:24
@luethkej

Ich hatte mir jetzt nur die eine Website angesehen und da fand ich das mit der Berufserfahrung auf Anhieb nicht, weiß aber, dass es in anderen Bundesländern geht. Also super, wenn du schon weiterführende Informationen hast. Und wenn es die Möglichkeit gibt, würde ich einfach ans Bildungsministerium herantreten und das beantragen, dann wirst du ja sehen, wie sie reagieren :)

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luethkej 
Fragesteller
 07.03.2024, 12:36
@Chiko135

Ja genau :) Das wäre auch mein Plan... als Nachweis wurde da erstmal nur die Gewerbeanmeldung angesprochen. Aber im Einzelfall können andere Nachweise herangezogen werden.

Der springende Punkt ist ja aber auch, dass ich noch 9 Monate selbstständig sein muss um meine 4 Jahre zusammen zu bekommen. Wenn es dann im Endeffekt nicht akzeptiert wird, dann wäre das sehr schade. ;)

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Chiko135  07.03.2024, 12:46
@luethkej

Die Gewerbenmeldung sagt ja erstmal nicht aus, ob du auch gearbeitet hast / Umsatz gemacht hast. Außerdem steht da ja auch nebenberuflich drin. Dazu werden sie wahrscheinlich noch die Steuerunterlagen anfordern und können dann einschätzen, in welchem Umfang du tätig warst.

Wie wäre es, wenn du parallel schonmal irgendwo ein gelenktes Praktikum beginnst? Vielleicht reichen in deinem Fall ja auch schon 6 Monate oder 9 Monate Teilzeit, dann könntest du nebenher noch weiter etwas Geld verdienen? Zeit genug bis zum Studienbeginn hättest du ja ohnehin. Ich würde mich einfach mal genauer bei der Schulbehörde erkundigen.

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