IUBH studium mit praktischen und schulischen teil FHR?

2 Antworten

Als Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife kannst Du Dein Bachelorstudium je nach fachlichem Schwerpunkt entweder direkt beginnen oder im Probestudium durchstarten. Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil. Wichtig! Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bezirk der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg ist somit zuständig, wenn die besuchte Schule (mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife) im Regierungsbezirk Arnsberg lag oder die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen erworben wurde. Wenn Du die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg erworben hast, sind die vorzulegenden Unterlagen für die An- bzw. Zuerkennung der Fachhochschulreife von der Schulform abhängig. Antworten auf Deine Fragen bekommst Du direkt bei der Bezirksregierung. Für die An- bzw. Zuerkennung der Fachhochschulreife muss ein (formlosen) Antrag auf dem Postweg mit einem Lebenslauf und beglaubigten Fotokopien der Schulzeugnisse und der berufspraktischen Nachweise einreicht werden. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Thüringen ist übrigens für die IUBH an allen Studienorten in hochschulrechtlichen Angelegenheiten zuständig.

Probier es aus. Das liegt auch im Ermessen der Uni. Und normalerweise weisen Fernunis niemanden ab, weil sie ja i.d.R. Geld von Dir bekommen werden. Da bist Du dann eher so eine Art Kunde als einfach nur Schüler/Student und wenn Du einen passenden Abschluss hast, schauen die da in so einem Fall bestimmt nicht so genau hin.

Ansonsten ruf da an, es gibt ja meistens so ein Studentenservice oder Hilfsbüro oder so, da können die Dir das auch sagen. Und Du musst nicht ewig auf die Antwort warten, wenn Du wen an der Strippe hast.