Praktischer Teil FHR?

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"Einschlägige praktische Tätigkeiten sowie Kindererziehungszeiten können von den Bezirksregierungen auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe werden nicht berücksichtigt. Einem einjährigen Praktikum sind gleichgestellt:  die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,  ein abgeleistetes Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr und  der Wehrdienst sowie der Bundesfreiwilligendienst."

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf

Woher ich das weiß:Recherche