Praktikum bei Polizei?

1 Antwort

Du kannst dich schon für ein Praktikum bewerben.

Wegen des beschriebenen Vorfalles sehe ich keinen Ausschlussgrund. Du bist ja nicht straffällig geworden, und es läuft lein Strafverfahren gegen dich.

Lies mal bitte selbst:

Praktikum – Bundespolizei (komm-zur-bundespolizei.de)

oder

Praktikum bei der Polizei — Schülerpraktikum.de (xn--schlerpraktikum-1vb.de)

Auszug:

Wenn Du dich für ein Praktikum bei der Polizei interessiert, gilt es allerdings, ein paar Voraussetzungen mitzubringen:
Du musst Schülerin oder Schüler eines örtlichen Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs sein.
Du musst zur Zeit des Praktikums mindestens die 9. Klasse besuchen.
Du solltest keine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen haben, die zum Ausschluss des Bewerbungsverfahrens bei der Polizei führen würden.
Du darfst nicht straffällig geworden sein und es darf auch kein Strafverfahren gegen dich laufen.
Du musst das Praktikum während der Schulzeit durchführen.
Bewirb dich um ein Praktikum bei der Polizei
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich bei vielen Behörden der Polizei auf der Internetseite informieren, wann noch Termine für ein Praktikum bei der Polizei frei sind. Hast du einen Praktikumstermin gefunden, der noch nicht ausgebucht ist, schick zeitnah deine Bewerbung für das Praktikum ab

Alemaneedee 
Fragesteller
 07.01.2024, 01:36

Dankeschön , aber warum Ist das den nicht Straffällig geworden? Also mein Vorfall da

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Jogi57L  07.01.2024, 04:34
@Alemaneedee

Weil Du keine Anzeige bekommen hast.

Selbst eine Anzeige ist nicht gleich straffällig.

Nur, wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre, oder ein Strafverfahren gegen dich laufen würde.

Das trifft bei Dir aber doch nicht zu.

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