Präambel des GG - vereinbar mit Religionsfreiheit?

4 Antworten

Es wird darin nichts beschränkt. Es berührt die Religionsfreiheit überhaupt nicht. Ich sehe da kein Problem.

Die Autoren des Grundgesetzes haben die Präambel verfasst, und sie haben Artikel 4 verfasst. Einen Widerspruch haben sie nicht gesehen. Wieso sollten wir Nachgeborene dann einen entdecken?

Warum sollte das gegen die Religionsfreiheit verstoßen?

Da steht nur Gott, nicht welcher.

Allenfalls Atheisten könnten sich auf den Schlips getreten fühlen. Hab aber noch nie gehört, dass sich einer beschwert hätte.

Da steht ja nicht welcher Gott. Dürfen sich also alle angesprochen fühlen.