Post vom Amtsgericht bekommen wurde als Zeuge vor geladen und ich weis nicht um was geht?

4 Antworten

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Wenn du denkst, dass du fälschlich als Zeuge bezeichnet wurdest und tatsächlich nichts zur Sache aussagen kannst, solltest du dich zeitnah ans Gericht wenden und dies fernmündlich mitteilen. Sofern deine Aussage entbehrlich ist, würde der Vorsitzende dann deine Abladung anordnen. Diese ist notwendig, um dich von deiner Pflicht zu erscheinen zu entbinden. Wird diese nicht erlassen, bist du zum Erscheinen während der HV verpflichtet.

Hilfsweise kannst du aber auch noch beantragen (in diesem Fall allerdings nicht telefonisch, sondern schriftlich oder per EGVP), dich entweder vorab per Videotelefonie (§§ 58b, 251 II Nr. 2 StPO) oder von einem Richter am für deinen Bezirk zuständigen AG (§§ 223, 251 II Nr. 2 StPO) vernehmen zu lassen. Hierbei ist abzuwägen, ob dir die entfernte Anreise aufgrund der Bedeutung deiner Aussage zuzumuten ist.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Wenn du vorgeladen wirst, dann musst du dort auch erschienen und dein Arbeitgeber muss dich auch freistellen.

Du kannst dir dann die Fahrkosten und auch die Lohnausfallkosten vom Gericht ersetzen lassen (letzteres muss richtig belegt werden und es müsste auch nachgeschlagen werden, ob nicht das Geld erst an der Arbeitgeber geht o.ä.)

Wenn du denkst, dass es sich um eine Verwechselung handelt, kannst du versuchen, das Gericht anzurufen und das zu sagen. Du kannst denen auch einen Brief schicken. Aber wenn du nichts hörst, musst du trotzdem kommen und es kann auch die Polizei dich sonst dorthin mitnehmen.


Himmelsky 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 11:45

Verwechslung trifft zu. 😅

BBasti89M  04.05.2025, 11:53
@Himmelsky

Es kann theoretisch auch sein, dass jemand bei dir zu Hause war, während er gleichzeitig angeblich 300km entfernt auf einen anderen eingestochen haben soll mit einem Messer oder so.

Da werden die dich dann fragen und eventuell schaut man sogar in deinem Handy nach, wen du wann eingeladen hast.

Ich bin da kein Experte, aber ich weiß, dass man solch einer Ladung nachkommen muss. Von daher würde ich hinfahren und es als Ausflug ansehen. Die Kosten dafür kriegst du ja ersetzt und es gibt Zeugengeld. Von daher, würde ich mir nach der Verhandlung einfach noch einen schönen Tag machen.


Himmelsky 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 11:46

Ich kann zu keiner Tat was sagen die ich nie gesehen habe. Ich kenne nicht mal die Leute. Ich war auch noch nie in Koblenz .

Saarlodri70  04.05.2025, 11:47
@Himmelsky

Vielleicht kannst du auf dem Gericht auch mal anrufen und nachfragen. Aber eine gerichtliche Ladung, ist eine gerichtliche Ladung. Ignorieren solltest du das nicht.

Eckengucker  04.05.2025, 13:24
@Saarlodri70

schwere Körperverletzung ist ein Verbrechenstatbestand, der aufgrund der Strafandrohung nicht vor dem AG sondern vor dem LG verhandelt wird. Die Strafandrohung beträgt bis zu 10 Jahre, insofern ist entweder das "AG" oder der Begriff "schwere" ein Fehler des Fragers.

Ein LG wäre in solchen Fällen für einen größeren Bezirk als die reine Stadt zuständig, in ländlichen Gebieten kann das recht viel sein.

Zudem, du musst nie dort gewesen sein. Es reicht schon, wenn ein Täter z.B. dich als Alibizeugen benennt und er lügt.

Auf dem Schreiben wird eine Rufnummer stehen von einem Gerichtsdiener. Da einfach anrufen und fragen, wie die sich das vorstellen. - Möglicherweise kannst du deine Aussage auch in einer Dienststelle in deinem Ort aufnehmen lassen.


Himmelsky 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 11:44

Naja. Dann ruf ich da morgen an. Ich kenne weder die Leute aus Koblenz noch die Tatbestände. Ich war noch nie in Koblenz.

HermanCherusker  04.05.2025, 11:46
@Himmelsky

Das muss ja nicht in Koblenz gewesen sein, es kann ja um Personen gehen, die dort wohnen, die du aber woanders gesehen haben kannst.