Portrait einer nackten Mitschülerin in Kunstunterricht - Bald Schulverweis oder ist das Kunstfreiheit?

5 Antworten

Ich befürchte, Du verstehst das Problem nicht. Du hast eine Mitschülerin ohne ihre Zustimmung gezeichnet und dabei noch Geschlechtsmerkmale besonders betont. War dir eigentlic nicht klar, dass so etwas nicht geht? Selbst mit Zustimmung der Betroffenen wäre deine Zeichnung nicht zulässig gewesen. Hast Du dir nie überlegt, wie deine Mitschülerin jetzt in der Schulöffentlichkeit dasteht? Wäre ich Vater dieser Schülerin würde ich prüfen lassen, ob Du strafrechtlich belangt werden kannst und mich dafür einsetzen, dass Du von der Schule verwiesen wirst. Wenn Du da noch etwas retten willst, dann müsste der erste Schritt eine ernsthafte Entschuldigung bei allen Betroffenen sein.

hallo jonas,

als wichsvorlage kannst du dir zeichnen und malen, was du willst, solange es im stillen kämmerlein bleibt.

was du behauptest, getan zu haben, rechtfertigt, dass dich die schule direkt rausschmeisst.

ach so...

elterngespräch am samstag um 19 uhr... ja nee, is klar.

und gleich als erste frage mit neuem account sowas. is auch klar.

In meinen Augen ist deine Handlung, solange auf dem Bild nicht der Name der Mitschülerin auftaucht, eindeutig von der Kunstfreiheit gedeckt! Von daher ist der angedrohte Schulverweis m.E. nicht haltbar!

Wenn Du dich beschweren möchtest, wendest Du dich am besten an die Schulaufsicht, welche i.d.R. von der für den Schulbezirk zuständigen Schulrätin (untere Schulaufsicht) repräsentiert wird! Wenn diese den Sachverhalt genau so sieht wie dein Rektor - und da eine Krähe einer anderen kein Auge aushackt, ist letzteres leider anzunehmen, steht dir anschließend der Weg zur oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) offen!

Erst wenn diese zu dem gleichen Ergebnis kommt, kannst Du gegen diese Entscheidung Klage erheben! - Denn da es sich in diesem Fall um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Landesbehörde handelt, muss man bei Streitigkeiten dieser Art leider den Dienstweg einhalten!

Aber wenn der zuständige Richter einigermaßen bei Trost ist, wird er die Entscheidung der oberen Schulaufsicht wahrscheinlich kassieren! Von daher lohnt es sich auf jeden Fall, den Gang durch die Institutionen anzutreten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aktzeichnen ist von der Kunstfreiheit gedeckt, aber der überdimensionale Busen nicht mehr so ganz.

Ich glaube aber, dass ein etwas missglücktes Aktbild keinen Schulverweis nach sich zieht.

Wäre ich Lehrer würde ich das Bild wegen der nicht ganz realistischen Proportionen etwas schwächer bewerten, aber Dir Hinweise für's Aktzeichnen geben.


stepbaer  22.02.2025, 20:50

Wahrscheinlich hat die Lehrerin überhaupt keine Ahnung von der Anfertigung eines künstlerisch anspruchsvollen Aktbildes!

Du kannst deine (verdiente) Strafe annehmen und das Mädchen in Ruhe lassen. Sowas nennt man sexuelle Belästigung. Dafür kann die Dame dich sogar anzeigen. Da wäre ein Schulverweis glimpflicher.