polizist in Österreich werden? (als deutscher)

3 Antworten

da musst du vorher österreichischer Staatsbürger werden, danach sollte es kein problem sein wenn du die Eigungstests an der Polizeischule bestehst

Man kann nur als östereichischer Bürger dort Polizist/in werden.

Siehe auch hier: http://www.gutefrage.net/frage/wie-kann-man-als-deutscher-in-oesterreich-polizist-werden

taxey 
Fragesteller
 02.05.2014, 21:34

Wie wird man österreichischer Staatsbürger? also was für Voraussetzungen mzss man da erfüllen bzw was muss man tun usw?

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CountySheriff  02.05.2014, 22:13
@taxey

Wie in Deutschland muss du eine bestimmte weile dort leben/bleiben meist ein paar Jahre (ca.5). Außerdem gibt es bestimmte Vorraussetzungen, die du als Polizist erfüllen musst. btw die Polizei sirene in Österreich ist kotz hässlich, srry. Ich will auch ein Cop werden, dazu werde ich hier ein paar jahre als Polizist in Deutschland arbeiten und dann nach USA ziehen um dort weiter Streife zu fahren. Da gibt es Polizei verfolgungen und und und! Schau YouTube: "Dashcam Police Chase"!! MEIN TRAUM!! Hier in Deutschland und Österreich nur Amateure. In den USA gibt's die Harten jungs HAHA

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kodi1123  02.05.2014, 22:53
@CountySheriff
Hier in Deutschland und Österreich nur Amateure.

Und wie nennst du dann die Polizisten in Amerika?

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CountySheriff  02.05.2014, 22:57
@kodi1123

Nein nein, das hast du falsch verstanden. Mein Fehler. Ich meinte die Kriminelle hier in Deutschland und in Österreich etc. sind Amateure ;)

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angy2001  03.05.2014, 01:07
@taxey

Um die östereichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss man:

  • mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung;
  • Unbescholtenheit;
  • hinreichend gesicherter Lebensunterhalt;
  • Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes;
  • bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht;
  • kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung;
  • grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.
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