Polizei Handy einsammeln minderjährig?
Ich bin minderjährig.
Ich bin einer von mehreren Angeklagten wegen Verläumdung. (Zu unrecht, habe die Wahrheit gesagt, nur zu einer Person)
Auf meinem Handy befinden sich keine Beweismittel.
Kann die Polizei mein Handy zu Beweissicherung einsammeln?
Wie alt bist du denn?
U18, Ü14
6 Antworten
Ja, natürlich. Minderjährigkeit schützt nicht vor Strafverfolgung.
Wenn du bereits angeklagt und nicht nur verdächtigt wirst, dann ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering, dass du die Wahrheit gesagt hast. Die Staatsanwaltschaft erhebt nur dann die Klage, wenn genügend belastendes Material vorliegt.
Davon aber mal abgesehen darf die Polizei bei mutmaßlich begangenen Straftaten dein Handy zu Beweissicherungszwecken beschlagnahmen.
Selbstverständlich kann und wird ein Handy wie auch andere elektr. Speichermedien zur Beweissicherung in einem Ermittlungsstrafverfahren einkassiert, okay beschlagnahmt.
Es gelten hier die normalen Regelungen des allgemeinen Strafrechts.
In der Regel bedürfen sie dafür mithin einen richterlichen Beschluß und dafür müßen sie einen ausreichenden Verdacht haben, daß sich auf dem Gerät Beweismittel befinden.
Einsammeln nicht, aber beschlagnahmen.