Polizei Handy einsammeln minderjährig?

TheWebLacertaXY  15.03.2025, 02:50

Wie alt bist du denn?

Inkognito-Nutzer   15.03.2025, 03:07

U18, Ü14

6 Antworten

Ja, natürlich. Minderjährigkeit schützt nicht vor Strafverfolgung.


Wenn du bereits angeklagt und nicht nur verdächtigt wirst, dann ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering, dass du die Wahrheit gesagt hast. Die Staatsanwaltschaft erhebt nur dann die Klage, wenn genügend belastendes Material vorliegt.

Davon aber mal abgesehen darf die Polizei bei mutmaßlich begangenen Straftaten dein Handy zu Beweissicherungszwecken beschlagnahmen.

Selbstverständlich kann und wird ein Handy wie auch andere elektr. Speichermedien zur Beweissicherung in einem Ermittlungsstrafverfahren einkassiert, okay beschlagnahmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gelten hier die normalen Regelungen des allgemeinen Strafrechts.

In der Regel bedürfen sie dafür mithin einen richterlichen Beschluß und dafür müßen sie einen ausreichenden Verdacht haben, daß sich auf dem Gerät Beweismittel befinden.

Einsammeln nicht, aber beschlagnahmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..