Polizei Einsatz Höhere Gewalt oder eigenes Risiko?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein abmahnbarer arbeitsrechtlicher Verstoß setzt ein Verschulden des Arbeitnehmers voraus. Dergleichen ist hier nicht erkennbar, du konntest die Verspätung weder vorhersehen noch vermeiden.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, in diesem Fall ist es nicht dein Verschulden. das konntest du nicht voraussehen. Anders sieht es aus bei Wintereinbruch, angekündigten Streik etc. Das kannst du vorher wissen.

NicoNRW 
Fragesteller
 13.01.2024, 08:12

thx

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Du konntest die Situation weder vermeiden, noch beschleunigen. Folglich wärest du unverschuldet an einer Verspätung und dir darf deshalb kein Vorwurf gemacht werden.

bedingungsloses "egal wie" gibt es nicht, es ist immer noch eine (Un)zumutbarkeitsklausel eingebaut!

NicoNRW 
Fragesteller
 13.01.2024, 07:32

Den genauen Wortlaut habe ich nun nicht zusammenbekommen. Auf jeden Fall ist man ja verpflichtet unter allen Umständen pünktlich zu sein

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