Polizei Einsatz Höhere Gewalt oder eigenes Risiko?

4 Antworten

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Ein abmahnbarer arbeitsrechtlicher Verstoß setzt ein Verschulden des Arbeitnehmers voraus. Dergleichen ist hier nicht erkennbar, du konntest die Verspätung weder vorhersehen noch vermeiden.

Ja, in diesem Fall ist es nicht dein Verschulden. das konntest du nicht voraussehen. Anders sieht es aus bei Wintereinbruch, angekündigten Streik etc. Das kannst du vorher wissen.


NicoNRW 
Beitragsersteller
 13.01.2024, 08:12

thx

Du konntest die Situation weder vermeiden, noch beschleunigen. Folglich wärest du unverschuldet an einer Verspätung und dir darf deshalb kein Vorwurf gemacht werden.

bedingungsloses "egal wie" gibt es nicht, es ist immer noch eine (Un)zumutbarkeitsklausel eingebaut!


NicoNRW 
Beitragsersteller
 13.01.2024, 07:32

Den genauen Wortlaut habe ich nun nicht zusammenbekommen. Auf jeden Fall ist man ja verpflichtet unter allen Umständen pünktlich zu sein