Polizei?
Wenn man sich bei der Polizei mit einer mittleren Reife bewirbt, kann man sich nach der Ausbildung dann hoch arbeiten?
4 Antworten
Theoretisch ja, praktisch nicht immer so einfach/möglich.
Das setzt ja voraus, das im gD Bedarf ist. Da man aber auch hier bedarfsgerecht ausbildet und einstellt, kommt das selten vor.
Gruß S.
Zunächst einmal kannst du dich im Mittleren Dienst hocharbeiten, bis zum Enddienstgrad im Mittleren Dienst.
Nein, der Karriereweg nur mit mittlerer Reife ist begrenzt. Gehobener Dienst ist nicht möglich
Doch. Es gibt nicht nur Schulabschlüsse, sondern Bildungsniveaus.
In Deutschland hat jeder mit Mittlerer Reife, abgeschlossener mindestens 2,5 jähriger Ausbildung und 5 Jahren ununterbrochener Berufserfahrung eine Studierfähigkeit. Berechtigt für die neusten Bachelors an Hochschulen.
bis zum mittleren Dienst (nein, das ist kein Scherz, das heißt so)
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/arbeitgeber/polizeivollzugsdienst
Hier mehr Infos
Will aber eigentlich noch weiter als das 😅
Gehobener Dienst oder höherer dienst
Ui .... Sollte mit 2,5 Fehlern auf 5 Wörter locker bis ganz oben gehen ;-)
Theoretisch geht das.
Das ist sehr schwierig und es ist keineswegs sicher dass es klappt.
Soweit ich weiß gibt es verschiedene Wege.
Einer wäre das Abitur an einer Abendschule nachzuholen.
Soweit ich weiß ja. Durch herausragende Leistungen und interne Fortbildungen. Man muss aber trotzdem irgendwelche schriftlichen Prüfungen ablegen. -Vermutlich ist das auch in jedem Bundesland anders geregelt.
Nein, das ist Quatsch.
Weiterbildungen erfolgen intern. Das klassische Abitur braucht man nicht. Man hat mit der Ausbildung und einigen Berufsjahren eine Studierfähigkeit für Bachelors.
Man zeichnet sich aus. Durch Kompetenz, Fleiß, Leistung, Vorbild und Führungstalent.
Dann wird man von DAL für diese Förderstelle vorgeschlagen. Man macht ein internes EAV und studiert verkürzt.
Es ist genehmigungspflichtig.
Paragraph 40 S1 Beamtenstatusgesetz.
Der Dienstherr kann die Genehmigung verweigern, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass dadurch die dienstlichen Pflichten im Hauptjob zu kurz kommen. (Schicht? Akute Einsatzlage? Bereitschaft?)
Auch wenn die Nebentätigkeit in direkter Konkurrenz zum Geschäft des Hauptarbeitgebers steht - was bei einem externem Fernstudium und der Polizei immer der Fall ist - darf er es verweigern.
Ich sage nicht, dass er es nie erlaubt. Aber es ist immer genehmigungspflichtig. Ganz sicher.
Wie weit kann ich denn mit der mittleren Reife gehen?