Pfefferspray gegen Klimakleber?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Letztendlich ist dies immer einzelfallabhängig!. Ich würde es persönlich keinesfalles riskieren, da der ungerechtfertige Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von §224 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt und eine solche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird!, eine Geldstrafe auf diese Tat also nicht möglich ist. In Deutschland ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Personen auch nur der Polizei aufgrund von einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gestattet. Anderes Pfefferspray, muss eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray tragen und darf primär auch nur gegen angreifende Tiere eingesetzt werden, im Rahmen einer Notwehrsituation gemäß §32 StGB jedoch auch gegen einen Menschen.

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden", so der Gesetzestext von §32 StGB. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder er aber zumindest noch anhaltend ist. Notwehrfähig sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe nicht nur Angriffe auf das Leben und die körperliche Unversehrtheit sondern sämtliche durch unsere Rechtsordnung geschützten Rechtsgüter. Somit sind auch das Eigentum, die Intimsphäre und auch die körperliche Bewegungsfreiheit prinzipiell notwehrfähig. Das "Problem" bei den Straßenblockaden besteht jedoch darin, dass zwar die Bewegungsfreiheit mit dem Fahrzeug dadurch eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen ist, jedoch nicht die tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit. Man kann ja immer noch aus dem Fahrzeug aussteigen und zu Fuß laufen. Es ist also etwas anderes, wie wenn man rechtswidrig in einem Raum oder in ein Fahrzeug eingesperrt oder gefesselt bzw. irgendwo angebunden werden würde. Die Notwehrhandlung muss "erforderlich" sein, um den Angriff abzuwenden. Erforderlich bedeutet, das ist ein Irrglaube, nicht das mildeste Mittel der Verteidigung. So braucht man sich laut der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH nicht auf ein milderes Mittel zu beschränken, wenn dadurch der Angriff eventuell nicht zuverlässig beendet werden würde und (logischerweise) auch dann nicht, wenn einem kein milderes Mittel zur Verteidigung zur Verfügung steht. Beispiel Kriminalpolizist: diese sind i.d.R. da zivil bekleidet nur mit einer Schusswaffe unterwegs, führen also kein Pfefferspray und auch keinen Schlagstock mit. Werden sie angegriffen, dürfen sie demnach auch direkt zu ihrer Schusswaffe greifen, auch wenn eine Verteidigung mit den milderen aber ihnen nicht zur Verfügung stehenden Mitteln Pfefferspray oder Schlagstock den Angriff ebenso beendet hätte. Sind die Klimakleber jedoch bereits auf der Fahrbahn angeklebt, können sie nicht mehr ohne Weiteres einfach aufstehen und Weglaufen, die Erforderlichkeit der Notwehrhandlung, dürfte demnach allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach auch nicht gegeben sein. Einzelne Gerichte, haben die Aktivisten zudem auch bereits vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen, da das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein hohes Grundrecht ist und die Gerichte genau das was ich oben geschrieben habe gesagt haben, man kann Aussteigen und sich zu Fuß noch frei bewegen.

Mfg

MFirefighter112 
Fragesteller
 05.07.2023, 08:46

Danke Rollerfreake, für deine ausführliche Erklärung! Ich schätze deine Hilfe sehr.

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semper85  18.09.2023, 23:50
@MFirefighter112

Das ist reine Auslegungssache. Da bereits Autounfälle durch diese Aktionen verursacht wurden und diese Straftäter damit dein Leben riskieren, halte ich den Einsatz von Pfefferspray für legitim.

Natürlich darfst du den Angriff nur abwehren und denen nicht hinterher laufen.

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solange diese nicht aggressiv sind, (aggressiv = jemand angreifen): nein

da sie angeklebt sind, ist es ihnen wohl nicht möglich, jemand anzugreifen

semper85  18.09.2023, 23:51

Du hast keine Ahnung

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Da dies wohl weder das mildeste Mittel ist, noch geeignet ist, den Angriff zu beenden, dürfte die Antwort "Nein" lauten.

Nein, Du hast keinen Anspruch auf Notwehr.

Nein, das wäre Körperverletzung. Zudem fällt Pfefferspray unter das Waffengesetz. Wenn du keinen kleinen Waffenschein hast, wirst du für das Mitführen des Sprays noch zusätzlich verknackt.

Du solltest dringend das Konzept "Notwehr" nachlesen und verstehen.