PayPal mit 17 Jahren nutzen?

4 Antworten

> Was tun?

Ja, was wohl? Da gibt es genau zwei Möglichkeiten.

a) Sich an Gesetze und AGB halten, und ein Jahr warten.

b) Gesetze und AGB ignorieren, und hoffen, dass das weder paypal noch der Staatsanwaltschaft auffällt. (Hint: Auch richtiger Name plus falsches Geburtsdatum ist eine falsche Identität):
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-durch-anmeldung-bei-einer-internetplattform-mit-falschem-namen-achtung-bei-ebay-bgh-beschl-v-21072020-5-str-14619_186176.html

> am liebsten PayPal nutzen.

Wieso das denn?

Du kannst Dir eine Kreditkarte auf Guthabenbasis zulegen (echten Kredit gibt's nicht unter 18), und schauen, ob die beim Händler Deiner Wahl funktioniert - tut leider nicht überall, wo normale Kreditkarten akzeptiert werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Paypal ist grundsätzlich erst ab 18J erlaubt - ohne Ausnahme!
Paypal will keine minderjährigen Kunden haben und verbietet es, dass Minderjährige Paypal benutzen!

Wenn du dir mit gefälschtem Geburtsdatum einen unrechtmäßigen Paypal-Account erschummelst, das ist: Datenfälschung, Identitätsbetrug, AGB-Verstoß und Vertragsbruch.
Dann wirst du für immer gesperrt und kannst dein Geld vergessen.

"Meine Eltern würden es erlauben"
Hast du wirklich so verantwortungslose Eltern, die es unterstützen, dass ihr Kind eine Bank belügt, hintergeht und betrügt?

Grundsätzlich sind fast alle Internet-Bestellungen und Online-Anbieter grundsätzlich erst ab 18J erlaubt, weil Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind und keine rechtssicheren Verträge abschließen können.

Das du ein Bankkonto hast, das ändert nichts an deinem Alter!
Und das ändert nichts daran, dass du Paypal nicht benutzen darfst!

SprachenLern314 
Fragesteller
 28.08.2021, 02:03

Was mach ich den? Ich setze mein Alter ein Jahr höher und gebe Geld aus wovon PayPal profitiert. Du tust so und überreagierst als würde ich hier jemanden abzocken

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Rubezahl2000  28.08.2021, 02:12
@SprachenLern314

Noch mal: Was du da planst, das ist Datenfälschung, Identitätsbetrug, AGB-Verstoß und Vertragsbruch.
Da folgen erhebliche Konsequenzen!
Paypal ist eine internatinale Bank und lässt sich nicht belügen, betrügen und verarschen!
Paypal "profitiert" nicht von Lügnern, Fälschern und Betrügern, sondern sperrt sie für immer!

Im Interesse von Paypal und im Interesse aller ehrlichen Paypal-Nutzer werden Lügner, Datenfälscher, Betrüger und AGB-Verstoßer für immer gesperrt und können Paypal NIE wieder benutzen.
Auch wenn du volljährig bist kannst du dich NICHT wieder anmelden bei Paypal.

Hier 2 von vielen Bsp, wie es minderjährigen Paypal-Betrügern ergeht:
www.gutefrage.net/frage/paypalaccount-zurueck-bekommen
www.gutefrage.net/frage/paypal-konto-eingeschraenktwas-tun

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Rubezahl2000  28.08.2021, 02:17
@SprachenLern314

Lebenslange Sperrung und kein Zugriff aufs Geld - das sind die sicheren Konsequenzen.
Eine Strafanzeige wegen Fälschung und Betrug kann noch dazu kommen.

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MeisterRuelps, UserMod Light  28.08.2021, 02:29
@Rubezahl2000

Fälschung gibt es als solchen Straftatbestand nicht. Ein Betrug ist hier auch nicht gegeben, solange kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Es wäre eine Urkunden Fälschung ggf denkbar.

Viel problematischer wäre aber die Sperre und damit dass das Geld nur auf sehr komplizierten Wege wieder zurückerlangt werden kann

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Rubezahl2000  28.08.2021, 12:17
@supermayerxxl

Wenn das Paypal nicht interessieren würde, dann hätten die die Bedingung "Volljährig" nicht als wichtigste Regel gleich ganz oben in den 1. Absatz der Paypal-Nutzungsbedingungen reingeschrieben!

Wenn der minderjährige Datenfälscher gesperrt ist und nicht mehr an sein Geld rankommt, dann wird er schon sehen, wen das interessiert.
Warum wohl kommen hier ständig Fragen und Geschichten von heulenden Minderjährigen, die erwischt und gesperrt wurden und nicht mehr ans Geld rankommen?

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TomRichter  28.08.2021, 19:53
@MeisterRuelps, UserMod Light

> Fälschung gibt es als solchen Straftatbestand nicht

Es gibt den Par. 269 StGB "Fälschung beweiserheblicher Daten", der ist hier einschlägig (https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-durch-anmeldung-bei-einer-internetplattform-mit-falschem-namen-achtung-bei-ebay-bgh-beschl-v-21072020-5-str-14619_186176.html), und auch der Versuch ist strafbar.

> Ein Betrug ist hier auch nicht gegeben,
> solange kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Aber auch beim Betrug ist bereits der Versuch strafbar.

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MeisterRuelps, UserMod Light  28.08.2021, 23:34
@TomRichter

Ja es muss aber dennoch ein vermeindlicher Vermögensschaden vorhanden sein, das ist hier nicht der Fall und kein StA oder Richter arbeitet mit Wollte, SOllte und Könnte. Da passiert nichts.

und dein o.g. Paragraph heisst "Fälschung beweiserheblicher Daten" nicht "Fälschung", ist also nicht das selbe.

Dein o.g. Urteil oder Zitat bezieht sich auf sehr enge Ansichten, bei denen es insbesondere auf die AGB und die Intention der falschen Daten ankommt.

Soweit man bei der Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen unter falschen Personalien angemeldet hat, fällt zwar nicht schon die Einrichtung eines entsprechenden Nutzerkontos unter § 269 Abs. 1 StGB. Vielmehr kommt es maßgeblich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

und

Um sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar zu machen, muss zusätzlich mit der Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gehandelt worden sein. Dies wäre dann der Fall, wenn man nicht nur eBay bei Vertragsabschluss über seine Identität täuscht, sondern über das unter falschem Namen angelegte Mitgliedskonto strafrechtlich relevante Verkäufe abwickeln wollte.

Daher trifft Dein Link nicht ganz zu. Da es aber um normale Käufe gehen sollte und Schädigung, ist hier keine Strafbarkeit vorhanden.

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TomRichter  29.08.2021, 14:06
@MeisterRuelps, UserMod Light

Die Schädigungsabsicht könnte beim Betrugsversuch relevant sein. Die "Täuschung im Rechtsverkehr" liegt auch vor, wenn Du die unter falschem Namen gekaufte Ware bezahlst. Mangels höchstrichterlicher Urteile bleibt auch der verlinkte Anwalt da etwas schwammig.

Der Grat zum Betrugsvorwurf ist obendrein recht schmal: Eine unbeabsichtigte Störung im Zahlungsverkehr, oder ein elterliches Verweigern der Zustimmung zu einem schwebend unwirksamen Kauf des Jugendlichen, und schon ist der Vermögensschaden da.

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Ich rate davon ab weil du könntest als Person gesperrt werden.

Mein Rat, vergiss das mit diesem unseriösen Paypal und leg dir stattdessen lieber eine Kreditkarte (möglich auch eine sog. Debit-Kreditkarte oder Prepaid-Kreditkarte) zu. Diese kannst du im Internet und auch sonst wo im Handel benutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SprachenLern314 
Fragesteller
 28.08.2021, 01:59

Auch mit 17?

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SprachenLern314 
Fragesteller
 28.08.2021, 02:04
@FemininSting

Ja schon aber eine FSK 18 seite wie Skinbaron sieht dann doch dass ich PrePaid nutze und wollen dann Ausweis oder?

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