Schulde dem Staat mal Geld oder zahle deinen GEZ-Beitrag nicht, dann kannst du am eigenen Leibe spühren, wie hart unsere Justiz durchgreifen kann.

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Hast du den Mietvertrag per Einschreiben gesendet, kam der auch an beim Vermieter? Ruf da mal an und frage was da so los ist bei diesem Knilch.

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Wenn sie stichhaltige Beweise für ihre Angaben hat, dann kann sie versuchen diesen F-Lehrer im Nachhinein bei der Polizei anzuzeigen. Sollte sie allerdings keine stichhaltigen Beweise vorführen können wäre ich damit an ihrer Stelle vorsichtig, sehr vorsichtig. Denn, der Fahrlehrer wird diese dann wegen u.a. Verleumdung und falscher Verdächtigung gegnanzeigen und derart Anzeige könnte zum Schluß für das Frl. böse ausgehen.

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Mord nicht. Da Mord folgende Merkmale aufweisen muß: § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer...

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
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Ja, Klingel abstellen und Zettel an die Tür machen "Bitte Postsendung an der Tür ablegen!" Wenn dieser (Postbote) allerdings für die Übergabe eine Unterschrift vom Empfänger benötigt, wird er das dann nicht tun, sondern dir einen Abholschein fürs Postamt in deinen Briefkasten werfen.

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Nette Geschichte für mal zwischen durch, und nun ab ins Bettchen Kleine!

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"Was erwartet mich nach einem Vorstellungsgespräch bei der Deutschen Post als sortierer?"

Ein stressiger, körperlich anstrengender und last but not least finanziell schlecht bezahlter Job ohne großartige Aufstiegs/Karrierechancen.

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Es ist nun einmal bekannt, dass sie nicht gerade "die hellste Kerze auf der Torte" ist.

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