PayPal Käuferschutz digitale Tickets?
Hallo!
Ich verkaufe grade bei Kleinanzeigen ein digitales Konzertticket, welches ich nach Geldeingang über Ticketmaster direkt an den Käufer transferieren kann.
Nun hat einer Interesse und fragt, ob er über PayPal Käuferschutz bezahlen kann.
Ich hab jetzt bisschen gegoogelt und ich war erst der Meinung, dass digitale Tickets gar nicht abgedeckt sind. Sind sie jetzt wohl schon. Nur sagen Nutzer, dass man wirklich alles irgendwie dokumentieren muss als Verkäufer, da der Käufer eben einfach sagen kann „war nicht gültig, nicht bekommen“ etc.
Vor allem soll PayPal auch wirklich sehr oft dem Käufer Recht geben, obwohl Beweise vorgelegt wurden.
Habt ihr Erfahrungen damit? Was muss ich alles vorlegen können um Fall der Fälle? Sollte ich das überweisen lassen, wenn Zahlung über Freunde und Familie nicht gewollt ist (verständlicherweise), wobei ich da meine IBAN rausgeben müsste?
der Account der Person wurde auch heute erst erstellt, das kommt mir bisschen komisch vor. Keine Bewertung vom Profil, nichts.. :/
Würde mich sehr über Hilfe freuen, danke!
3 Antworten
Ich würde hier dazu raten komplett Finger weg wenn die Person ist seit heute registriert ist ist das immer gefährlich und verdächtig
Niemals Paypal anbieten es nennt sich nicht ohne Grund käuferschutz und nicht verkäuferschutz die Möglichkeiten dies zum Betrug auszunutzen sind leider massiv
PayPal Familie und Freunde sollte nicht nur der Käufer nicht wollen sondern auch du nicht wollen es sei denn du wärst damit einverstanden mit dem Risiko zu leben für den Rest deines Lebens von Paypal ausgeschlossen zu werden da du damit gegen die nutzungsbedingungen verstößt ist eine permanente Sperre deiner Person durchaus möglich
Ich würde hierfür ausschließlich überweisung oder Barzahlung akzeptieren
Sehr wichtig ist natürlich auch noch sind die Tickets überhaupt übertragbar darfst du sie überhaupt verkaufen manche tickets sind nicht übertragbar und können nicht auf jemand anderen übertragen werden also verkauft werden verkauft man sie trotzdem obwohl man davon weiß macht man sich sogar strafbar also diesen Punkt auch vorher genau beachten
Oft sind Eintrittskarten nämlich auf einen Namen ausgestellt so kenne ich das zumindest von Konzerten welche meine Freundin hier und da mal besucht
Ich verstehe zwar das Ansinnen des Käufers - der will ja auch ne Absicherung dass du nicht 20 mal verkaufst. Aber im Nachgang kann er dann auch einfach behaupten er sei nicht reingekommen....Ich würde kein Paypal anbieten
digitale "waren" sind nicht vom käufer- oder verkäuferschutz abgedeckt, weil es keine physischen beweise für "lieferung" gibt.
habe mal eine amazon-guthabenkarte über ebay/paypal verkauft, käufer hat reklamiert und bekam auf meine kosten sein geld zurück. beschwerde erfolglos.
das würde ich nur über eine normale überweisung nach geldeingang transferieren.
https://www.paypal.com/ch/webapps/mpp/merchant-intangibles-update Digitale Waren sind auch jetzt abgesichert, aber trotzdem noch sehr risky. Ich könnte zwar nachweisen, dass ich das Ticket übertragen habe, aber nicht, dass es wirklich gültig ist, also wie dort geschrieben „Artikel wie beschrieben“. Wie soll man das machen.. Werde wohl Überweisung anbieten. Hatte da nur Bedenken wegen IBAN rausgeben, ob da was passieren könnte..