Pandabuy Markenschutzverletzung Strafe bezahlen?
Hi, ich habe vor 2 Wochen eine Pandabuy Haul zu mir nachhause verschickt. Vorgestern kam Post, vom Schweizer Zoll (Ich lebe in der Schweiz) und es hiess dass mein Louis Vuitton Gürtel, gegen die Markenrechtschutzverletzung verstossen hat. Ich bekam am folgenden Tag nochmals Post und es hiess dass ich 900.- als Strafe (Arbeit des Anwalts von LV und Zollarbeiten etc.) bezahlen muss. Habe gehört dass man solche Briefe ignorieren sollte. Stimmt das? Bitte um Hilfe
Das ding ist, es steht nicht mal genau beschrieben drauf, was genau passieren würde, wenn ich die Strafe nicht bezahle. Ich zitiere:
Sollte mir die Verzichtserklärung nicht bis spätestens am Donnerstag, den 22. Juni 2023 per Fax, A-Post oder E-Mail (pdf) zukommen, wird Louis Vuitton Malletier daraus folgern, dass Sie sich in Anwendung des Artikels 72d Abs. 2 MSchG gegen die Vernichtung der eingezogenen Ware nicht widersetzen.
Sollte ich die Verzichtserklärung hingegen innerhalb der oben erwähnten Frist erhalten, wird Louis Vuitton Malletier keine weiteren Ansprüche im Zusammenhang mit der zurückbehaltenen Ware geltend machen, vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung der obenstehenden Verpflichtungen durch Sie.
3 Antworten
Ja. EInfach ignorieren, gibt keinen Weg zu beweisen dass du sie gekauft hast also können die wenig machen.
Mhm, in DE müsstest du alle deine Konten offenlegen - DU musst beweisen dass du es nicht gekauft hast. Wie das in CH ist ist mir nicht bekannt, aber ich vermute nicht so lasch wie in DE.
War noch nie in der Situation dass mein Paket beim Zoll angehalten wurde.
Aber wie gesagt. In Deutschland gehen die Marken da nicht rechtlich vor. In der Schweiz zb schon
Habe gehört dass man solche Briefe ignorieren sollte.
Natürlich kannst Du den Brief ignorieren.
Es kann aber sein, dass dann gerichtliche Mahnungen, ein Vollstreckungsbescheid - oder wie das bei Euch in der Schweiz heißt - eintreffen, und spätestens das ignorierst Du dann nicht mehr.
Das Problem ist, dass auf dem Brief nicht mal genau beschrieben wird dass wenn ich die Rechnung nicht bezahle, was dann passiert.
Das muss da auch nicht beschrieben sein.
Ich kenne die diesbezüglichen Schweizer Gesetze nicht, aber der Ablauf wird vermutlich ähnlich wie in Deutschland sein:
Mahnung >Inkasso > gerichtlicher Mahnbescheid > Gerichtsvollzieher > Pfändung
Schau mal hier: https://krlaw.ch/de/inkasso-in-der-schweiz-einzug-und-vollstreckung-von-forderungen
Du solltest das von einem schweizerischen Rechtsanwalt begutachten lassen. Was man in DE so redet ist 100% irrelevant für dich.
https://www.justanswer.de/sip/schweizer-recht
https://www.verein-legal-help.ch/
https://www.lawfy.ch/de/frag-einen-anwalt/
Es gibt sicher noch mehr Links....
Und,ist bis jetzt was passiert?