P-konto

3 Antworten

Dann geht der überschießende Teil an den Insolvenzverwalter. Das gehört zum "Wohlverhalten" um die Restschuldbefreiung zu erhalten.

richy67 
Fragesteller
 15.11.2020, 12:14

Vielen Dank für die Antwort. Darf denn der Insolvenzverwalter auch den Unterhalt der Kinder einbehalten? Mein Gehalt wird doch schon gepfändet. Dann würde ich ja 2x bestraft. 🤷‍♂️

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DerHans  15.11.2020, 12:15
@richy67

Dein Freibetrag richtet sich nach den GESAMT-Einkünften.

Mit Strafe hat das nichts zu tun. Die Schulden hast du schließlich selbst verursacht.

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Gar nicht, du hast ja nicht umsonst das P Konto.

Wenn du keine Gläubiger mehr hast u raus aus der Insolvenz bist, so suche das Gespräch mit der Bank.

Hallo,

wenn aktuell keine Kontopfändung vorliegt, dann gibt es auch keinen Grund, daß die Bank lediglich den Freibetrag ausbezahlt. Hier liegt m.E. ein Fehler vor und zwar insofern, als daß die Bank möglicherweise aus einer früheren Kontopfändung (welche bereits erledigt zu sein scheint) die Verfügung immer noch auf den Freibetrag beschränkt. Ich empfehle Dir, die Bank zu kontaktieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium
Schnarchnix  15.11.2020, 14:00

Nö, halte ich für unwahrscheinlich. Der Sachverhalt aus der Antwort des Nutzers "DerHans" halte ich für weitaus wahrscheinlicher.

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itasca  15.11.2020, 14:15
@Schnarchnix

Richtig. Ich habe überlesen, daß sich die Fragestellerin aufgrund Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase befindet. Das macht den Unterschied.

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