Outdoor Sex wie geht das?

6 Antworten

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  • Generell ist Sex in der Natur nicht verboten. Der Geschlechtsakt in der freien Natur ist nicht öffentlich, solange es niemand sieht. Man tut also zunächst nichts Verbotenes, nur weil man irgendwo in den Bergen, im Wald, in der Heide oder dergleichen Sex genießt. Im Gegenteil ist das völlig legal und recht verbreitet.
  • Öffentlich wird der Sexakt, wenn es jemand sieht. Das sollte man also durch geeignete Wahl des Ortes so gut es geht vermeiden. Die Lebenserfahrung zeigt, dass dies leicht möglich ist, wenn man auch nur halbwegs geschickt vorgeht und sich ein abgeschiedenes Plätzchen sucht.
  • Öffentlichlicher Sex wird auch nur dann zur Erregung öffentlichen Ärgernisses und damit strafbar, wenn die Beobachter sich gestört fühlen und es zur Anzeige bringen. Dies wird mitten in der Natur meistens nicht der Fall sein -- dann war es höchstens peinlich für euch oder störend für die anderen. Wen's stört, der kann ja wegschauen und wird dies im allgemeinen auch tun.
  • Also sucht euch einen wirklich abgeschiedenen Ort, der gut geeignet ist und genießt eure Sexualität. Das machen ganz viele Pärchen und draußen in der Natur ist es ja auch spannend und romantisch.

Eigentlich ist es nicht strafbar, wenn es keiner mitbekommt und dran Anstoß nimmt.

Leider gibt outdoorsex vielen nur dann einen wirklichen Kick, wenn er an Orten stattfindet, wo jederzeit einer kommen könnte. Tja, und wenn dann einer kommt und er geht nicht nur schnell vorbei und schaut dabei weg, sondern er ruft die Polizei, dann ... siehe erster Satz.

Sex in der Natur ist nicht verboten und es wird  erst strafbar, wenn derjenige der euch sieht es störend findet und dann eine Anzeige macht. Also sucht euch einen Ort wo keiner vorbeikommt und habt Spß!

Bei Erwischen ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses. Du solltest Dir wirklich abgelegene Ecken suchen, dann kommt kein Überraschungsgast vorbei.

AppleIPhone7 
Fragesteller
 21.09.2015, 13:23

Ich habe da Bedenken, dass der Förster mich erwischen könnte. Eigentlich ist es ja nicht öffentlich wäre es da sinnvoller tiefer im Wald zu gehen, abseits vom Weg?

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Wenn man es darauf anlegt gesehen zu werden handelt es sich um Erregung öffentlichen Ärgernisses (Ordnungswidrigkeit - keine Straftat). 

Wenn man im letzten Eck des Waldes zufällig im Busch erwischt wird, ist es legal, da keine Absicht bestand, entdeckt zu werden.

Impeachment  21.09.2015, 13:28

Ähmm da irrst Du dich leider.

StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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