Bau BG Anrufen und das mit denen Klären!
Hallo itsmvryy,
das erste was du tun musst ist mit irgendjemanden zu Reden. Das es Dir schwer fällt darüber zu reden ist ganz normal. Aber bitte tu mir den gefallen und versuch Hilfe zu bekommen und damit meine ich nicht "GuteFrage", dass übersteigt eindeutig die Kompetenz der Webseite. Es gibt ein zeimlich gutes Angebot, welches Du nutzen kannst. Dort kann man Anrufen oder (was dir vielleicht entgegen kommt) eine E-Mail schreiben. Da sitzen erfahrene Menschen, die dir bestimmt weiterhelfen können. Ich hoffe Du kannst den Mut aufbringen um dich dort melden.
https://www.nummergegenkummer.de/
Und hier die Telefonnummer:
116 111
Ich drücke Dir die Daumen!
"Ich bin eine verantwortungsvolle, engagierte und motivierte
Mitarbeiterin, die nach kurzer Einarbeitungszeit in der Lage ist, die
geforderten Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen"
Das ist für mich so ein typischer inhaltsloser Satz der immer wieder gerne geschrieben wird. Ich würde anhand von Bespielen darstellen das Du belastbar usw. bist. Anonsten Rechtschreibung korrigieren.
Ganz einfach Du eröffnest ein Konto bei einer Bank die in einem Land sitzt die den Dollar als Währung hat. Danach überzeugst (soweit vorhanden) deinen Arbeitgeber, dass er dir dein Gehalt auf das ausländische Konto überweist.
Allerdings wird dir das keinerlei Sicherheit geben.
Wie alt bist Du?
Soweit ich weiß, werden seit 2011 keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt.
Die Kranken- und Pflegeversicherung wird von der ARGE bezahlt
Meine Unterschrift hat sich in den Jahren immer wieder geändert. Mittlerweile schreibe ich sie recht Schwunghaft... über das optische Erscheinungsbild habe ich mir nie gedanken gemacht ;)
Ärzte können eine Krankmeldung bis zu drei Tag rückwirkend ausstellen. In einem Krankenhaus wirst Du keine Krankmeldung bekommen.
Irgendwo ist eine Prognose erstellt worden und daraus eine resultierende Empfehlung, meistens am Ende
Hallo LeYvo,
also erstmal danke für die Offenheit mit der Du dich hier offenbarst.
Vorab möchte ich dich bitten absofort keine anzüglichenFotos von dir an irgendeinen Schickst. Wenn ein Junge dich nur mag, wenn Du ihm solche Fotos schickst, ist er mit Verlaub gesagt, ein riesen Arschl... und hat sicher keine aufrichtigen Absichten.
Aber ich glaube, dass hast Du mittlweile selbst erkannt.
Ich würde mit solchen Themen offensiv Umgehen. Also, wenn deine Phantasie mit dir durchgegangen ist, dann sag offen und ehrlich das es nicht der Wahrheit entspricht. Es wird dadurch erstmal nicht sofort besser aber Du schaffst so die Lügen aus der Welt.
Des weiterem forderst Du den Jungen auf die Fotos von dir sofort zu Löschen (wie alt ist er? wäre durchaus interssant, ist er bereits 14 wären die Fotos ein grpßes Problem für ihn), sollte er der Aufforderung nicht nachkommen solltest DU den druck erhöhen und dich deine Mutter (ich hoffe das es möglich ist) Anvertrauen. Des weiterem den Kontakt zu ihm sofort abbrechen!
Ich hoffe das die nächste Zeit nicht zu Schlimm für dich wird und das Du daran Wächst.... Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen
Screenshots machen (hast Du ja) und alle sonstigen Beweise sichern und damit bei der Polizei Anzeige erstatten! Damit geht dann alles seinen Lauf
BTW:
Alle anderen Kommentare des Hetzers die dir zu weit gehen ebenfalls sichern und ggf auch dagegen Anzeige erstatten
In dem Fall wirst Du selber nicht viel ausrichten können. Ich würde mit den Eltern deiner Freundin darüber reden. Allerdings wird eure Freundschaft darunter leiden (also höchstwahrscheinlich), sie wird es als Verrat empfinden. Allerdings denke ich, dass Du ihr nur auf diese Weise helfen kannst. Manchmal muss gerade der beste Freund/in etwas machen, dass erstmal nicht auf verständnis trifft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_englischen_Sprache
Da findest Du alle Informationen zur Entstehung und Herkunft der englischen Sprache
Bei Bestandskunden geht es auch noch mit Rechnung (nicht bei allen Verkäufern möglich)
Umso länger Du wartest umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir dein Betrieb kündigt. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, in dem von dir geschilderten Fall, hätte ich bereits eine Kündigung veranlasst. Unentschuldigtes Fehlen ist meiner Meinung absolut inakzeptabel.
Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten:
Behandlung minderjähriger Patienten
Nach ständiger Rechtsprechung ist jeder ärztliche Heileingriff, selbst die Gabe eines Medikaments, ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die rechtliche Befugnis des Arztes hierzu ergibt sich erst aus der wirksamen Einwilligung des informierten Patienten. Daher kann eine unzureichende Aufklärung oder fehlende Einwilligungsfähigkeit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Arzt selbst dann begründen, wenn die Behandlung in jeder Hinsicht lege artis erfolgte.
Stellen sich Kinder und Jugendliche in der Sprechstunde vor, kann der Arzt vor der Frage stehen, wer über eine Behandlung aufzuklären ist und auf wessen Einwilligung es ankommt – auf die des Minderjährigen oder die der Eltern. Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.
Für die Praxis bedeutet dies, dass der Arzt vor der Behandlung oder Verordnung eines Medikaments im Rahmen des Aufklärungsgesprächs gehalten ist,
abzuklären, ob der Minderjährige bereits selbst einwilligungsfähig ist oder nichtgegebenenfalls die Gesichtspunkte zu dokumentieren, die dafür sprechen, dass der Patient über die notwendige geistige Reife verfügt.So kann ein erst 15-jähriger Patient für Routinemaßnahmen und geringfügige Eingriffe, wie zum Beispiel eine Blutabnahme, bereits über die nötige Urteilskraft verfügen. Deutlich höher liegt die Messlatte bei nicht ganz ungefährlichen Behandlungsmaßnahmen, selbst bei „alltäglichen“ Eingriffen, wie einer diagnostischen Laparoskopie. Ist der Arzt unsicher, ob der minderjährige Patient einwilligungsfähig ist oder nicht, muss er die Eltern in die therapeutische Entscheidung einbeziehen.
Nicht einwilligungsfähige Minderjährige
Für die Behandlung eines Kindes ist eine elterliche Einwilligung erforderlich, die nach den Grundsätzen des Sorgerechts eigentlich von beiden Elternteilen erteilt werden muss, sofern nicht ausnahmsweise ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat. Zu beachten ist, dass heutzutage auch bei nicht verheirateten oder bei geschiedenen Eltern meist ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
In der täglichen Praxis werden Kinder nun aber häufig nur von einem Elternteil zum Arzt begleitet, so dass sich die Frage stellt, ob dieser allein über die Durchführung der anstehenden Behandlung zu entscheiden berechtigt ist. Dabei gilt jedoch, dass der erschienene den nicht erschienenen Elternteil unter ganz bestimmten Voraussetzungen vertreten darf. Zur Frage, wann im Einzelfall von einer wirksamen „Vertretung“ eines Elternteils durch den anderen auszugehen ist, hat der BGH die sogenannte Dreistufentheorie entwickelt:
Leichte Eingriffe: Bei Routinefällen des Alltags, zum Beispiel bei einem Blaseninfekt, unproblematischen Medikamentengaben oder Impfungen, darf der Arzt auch ohne Rückfrage darauf vertrauen, dass der mit dem Kind erschienene Elternteil bevollmächtigt ist, für den anderen Elternteil in die Behandlung einzuwilligen. Mittlere Eingriffe: Sobald ein Eingriff ein ausführlicheres Aufklärungsgespräch voraussetzt, zum Beispiel vor einer CO 2-Laservaporisation von Kondylomen, muss sich der Arzt bei dem anwesenden Elternteil erkundigen, ob er berechtigt ist, auch für den abwesenden zu handeln. Der Arzt hat hier also eine Fragepflicht. Deshalb ist er aus haftungsrechtlichen Gründen gut beraten, die ihm erteilte Auskunft bezüglich des Einverständnisses des nicht erschienenen Elternteils zu dokumentieren.Schwere Eingriffe: Bei schweren und risikoreichen Eingriffen, zum Beispiel im Bereich der Wirbelsäule, muss sich der Arzt schließlich Gewissheit über die Zustimmung des nicht erschienenen Elternteils verschaffen, das heißt, er muss entweder darauf bestehen, dass sich beide Elternteile gemeinsam vorstellen oder sich von dem nicht anwesenden Elternteil (zumindest telefonisch) bestätigen lassen, dass er den anderen entsprechend ermächtigt hat. Auch das muss aus forensischen Gründen unbedingt dokumentiert werden.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen
Ich würde sagen bei einer MRT liegt kein Verstoß vor (vor allem nicht, wenn es sich um einen Notfall handel).
Naja, ich glaube die lieben Politiker denken, dass sie mit TTI den großen Wurf landen und es so erfolgreich ist, dass es nachher keinen Interessiert was man dafür alles Aufgibt. Da möchte man doch die Chance nutzen und noch ein Platz in den Geschichtsbüchern zu ergattern.
Allein die Tatsache das bei den Verhandlungen selbst die Legislative keine gescheiten Informationen bekommt ist für mich Grund genug, dass gesamte Verfahren als Verfassungsfeindlich zu betrachten und grundsätzlich abzulehnen.
Man muss sich mal anschauen, welchen Effekt Nafta für Mexiko hatte!
Auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Abkommens werden außer von den Hauptnutznießern eher negativ beurteilt: Mexiko, früher Selbstversorger mit dem Hauptnahrungsmittel Mais, wurde mit hochsubventionierten US-amerikanischen Landwirtschaftsprodukten und Fleisch überschwemmt, dessen Preis 20 Prozent unter den Produktionskosten liegt. Die erwartete Spezialisierung der mexikanischen Landwirtschaft trat nicht ein: Millionen Maisbauern mussten aufgeben, die vielen Land- und Arbeitslosen konnten aber nicht in den neu entstandenen Zulieferindustrien absorbiert werden. Die Kriminalität stieg. Mexiko muss heute 60 Prozent seines Weizen- und 70 Prozent seines Reisbedarfs importieren. Kanada wurde wieder zu einem Exporteur von Rohstoffen und hat verstärkt mit Umweltproblemen zu kämpfen, während gleichzeitig die internationale Ölwirtschaft Druck auf die Umweltschutzbestimmungen ausübt. Insgesamt stagnierten die Einkommen in den Mitgliedsländern, während die Einkommensungleichheit stieg."
Naja, wir sind aber die Europäer und werden uns sicher nicht auf einen für uns Nachteiligen Vertrag einlassen, niemals *hust*. Und ich finde eine Sache besonders schön, ist TTIP einmal beschlossen und eingeführt gibt es für einzelne Staaten keine Möglichkeit wieder auszutreten.
Also auf einen freien Handel zwischen den USA und Europa und ein entschiedenes NEIN zu TTIP
Die Vermutung mit dem Waschbär die auf FB geäußert wurde wird hinkommen. Gerade im Waldecker Land sind die sehr verbreitet. Also antwort WASCHBÄR
Effeff
https://de.wikipedia.org/wiki/Effeff_%28Redewendung%29
Das kommt ganz darauf an welche Geschwindigkeit dein Gegenüber zulässt und/oder technisch zur Verfügung stellen kann.