Ortswechsel beim Kennzeichen.?

2 Antworten

gem §15(1) der Fahrzeugzulassungsverordnung ist der Halter verpflichtet die angaben zum Halter, also die neue Adresse in seiner Zulassungsbescheinigung ändern zu lassen.

Der Halter kann aber auf Zuteilung eines neuen Kennzeichens verzichten und das alte Kennzeichen aus dem alten Zulassungsbezirk mitnehmen.

Demnach kann es sein, dass das Fahrzeug schon umgemeldet ist, aber das alte Kennzeichen beibehalten wurde.

Der Wagen ist natürlich auf den neuen Wohnort umzumelden.

Schon seit mehreren Jahren kann man aber sein Kennzeichen bei Ummeldung ohne Halterwechsel (also Umzug) einfach behalten.