Onlinejob mit 15?

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Grundsätzlich spricht einer Tätigkeit ab 15 Jahren nichts entgegen, da dies das JArbSchG als Umkehrschluss aus Paragraph 5 und 2 als frühstmöflicehn Beginn (bis auf wenige Ausnahmen) vorsieht. Es muss aber die Schulleistung darunter nicht leiden.

Viel schwieriger wird es eher sein, dass du eine Tätigkeit finden wirst, die dann online ausgeführt werden kann. Bei Schülerjobs handelt es sich regelmäßig um kleine und (geistig) leichte Aufgaben, die normalerweise unter Aufsicht ausgeführt werden. Ein Onlinetätigkeit fällt meistens nicht darunter, da dies häufig sachbearbeitende Tätigkeiten sind, deren Ergebnis und nicht Durchführung überwacht wird.


CrazyMaz74 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 23:26

Wo könnte ich nach Online Jobs schauen, die für mich geeignet wären? Wenn ich auf Indeed oder so gehe sehe ich nur komplizierte Jobs die ein Studium brauchen und mehr.

torboso  31.12.2024, 08:27
@CrazyMaz74

Wie gesagt und du ja schon selbst gesehen hast; Bei Schülerjobs handelt es sich regelmäßig um kleine und (geistig) leichte Aufgaben, die normalerweise unter Aufsicht ausgeführt werden. Ein Onlinetätigkeit fällt meistens nicht darunter, da dies häufig sachbearbeitende Tätigkeiten sind, deren Ergebnis und nicht Durchführung überwacht wird.

Mir selbst würde nicht annähernd etwas einfallen, was ein Schüler alleine ohne Aufsicht erledigen kann ohne entsprechende Ausbildung/Studium bzw. grundsätzlicher Vorbildung.