Ohne Fahrerlaubnis geblitzt?

wattdennnu2  27.03.2023, 10:50

Ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis?

24vjacb 
Fragesteller
 27.03.2023, 11:00

Fahrerlaubnis, ich habe die Frage korrigiert. Danke

3 Antworten

Kurz gesagt: Schön blöd - und nach der Strafe sollte es noch eine hinter die Löffel geben!

Das Motorrad wird jemanden gehören denn irgendwer hat es geerbt. Derjenige hat die Pflicht, das Fahrzeug gegen unbefugtes Benutzen zu sichern. Also bekommt der schon mal eine drauf... aber an dessen Stelle würde ich mir wegen solch einem Vogel keinen Ärger machen. Daher würde ich, an Stelle des Eigentümers, ganz klar angeben dass Du den Schlüssel ohne Erlaubnis entwendet hast - oder anders: Das Fahrzeug wurde gestohlen. Das wäre dann Punkt eins. Punkt zwei ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis; und Punkt 3 ist die Geschwindigkeitsübertretung. Es wird weder billig noch einfach für Dich werden - und meiner Meinung nach auch zurrecht denn innerorts mit 90km/h zu fahren implementiert, dass Du auch Personenschaden bis hin zur Todesfolge anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Fußgänger billigend in Kauf nimmst.

Den Brief wird ersteinmal derjenige bekommen auf dem das Kennzeichen registriert ist.

Wenn der das anfechtet wird wohl der Fahrer ermittelt werden.

Wenn das erfolgreich ist kriegt der das Bußgeld. Bei den 2 punkten in flensburch wird man sicherlich feststellen das der jenige gar keinen Führerschein dafür hat. Dann dürfte es durchaus auch noch Fahren ohne Führerschein geben.

Wies mit der zulassung aussieht weiss ich nicht. Also ob das so rauskommt. Könnte eventuell passieren wenn sie bemerken das das Kennzeichen nicht zum fahrzeug passt.

Führerschein machen wird man dann wohl für ein paar jahre vergessen können. Und ansonsten dürfte das ganze eventuell sehr teuer werden. Wenn nicht sogar ne freiheitsstrafe.

Wäre jetzt mal so meine grobe laienhafte einschätzung.

24vjacb 
Fragesteller
 27.03.2023, 10:25

Die Person auf die das Kennzeichen registriert ist ist verstorben. Wie wird da verfahren?

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FouLou  27.03.2023, 10:34
@24vjacb

Ich vermute mal das dann gleich der faher ermittelt wird.

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24vjacb 
Fragesteller
 27.03.2023, 11:01
@FouLou

Können die den Fahrer ermitteln? Bei verspiegeltem Visier ist kein Gesicht zu erkennen.

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Da stünden die Straftaten Fahren ohne Fahrerlaubnis (bis 1 Jahr Haft oder Geldstrafe) und ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht im Raum (auch bis 1 Jahr Haft oder Geldstrafe). Nebenfolgen währen ggf. Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.