ohne Begleitung nirgendwo alleine hin?

4 Antworten

Sie besteht darauf, dass sie mit uns beiden mitkommt und sich dann an einen anderen Tisch im Zelt sitzt und so quasi von weitem auf uns aufpassen kann,

Das würde ich genauso machen.

Entweder - Oder.

Und keine Diskussion.

Ich habe mit ihr schon darüber diskutiert und ihr gesagt, dass viele Leute aus unserem Alter auch dorthin gehen

Dann ist es ja überhaupt gar kein Problem.

Weil viele Eltern von denen auch dort sein werden.

Also fällt es gar nicht weiter auf, wenn Deine Mutter dort ist.


Ich finde es fair, dass sie mitkommt. Sie setzt sich ja nicht zu euch dazu, sondern ist nur für den Notfall anwesend.

Es geht denke ich weniger darum, dass sie glaubt dass ihr was geheimes vorhabt sondern mehr darum was stark betrunkene Typen vllt mit euch vorhaben könnten. (Das ist auf Volksfesten manchmal echt nicht so ungefährlich. Ich wurde auf so ner Veranstaltung mit 18 oder 19 auch mal von so nem besoffenen alten Typen bedrängt, wenn man einmal blöd in der Ecke steht kommt man auch nicht mehr so gut weg. Zu meinem Glück hat ein Kumpel von meinem Vater dort an der Theke gearbeitet und mich "gerettet". War in dem Moment sehr dankbar, dass der sich als "Aufpasser" gefühlt hat.

Na ja, zwei junge Mädels abends alleine in einem Bierzelt.. da wäre ich als Elternteil auch eher vorsichtig.
Nicht weil man euch nicht vertrauen kann, sondern weil mitunter auch stark alkoholisierte Männer dort sein werden, die die Situation ausnutzen wollen.
Was meinst du denn mit abends, 18 Uhr, 20 Uhr?
Ich persönlich finde die Lösung dass deine Mutter irgendwo in der Nähe ist gar nicht verkehrt.

Sie besteht darauf, dass sie mit uns beiden mitkommt und sich dann an einen anderen Tisch im Zelt sitzt und so quasi von weitem auf uns aufpassen kann

Finde ich einen fairen Vorschlag, der Eurem Alter angemessen ist.

und nun einmal zu Deiner bzw. allgemeinen Information - die rechtlichen Voraussetzungen - Jugendschutzgesetz:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c38b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf

Wie lange dürfen 15-Jährige aufs Volksfest?

Generell gilt: Der Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen darf Kin- dern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht, über 16, aber unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet werden.

Fazit sei dankbar, wenn Euch Deine Mutter durch ihr Angebot, Euch zu begleiten, den Besuch im Festzelt überhaupt ermöglicht.