Öffentliche und private Vernunft nach Kant?

2 Antworten

Nein, so einfach ist es nicht.

Es gibt die private und öffentliche Vernunft für beide Bereiche des Lebens, den öffentlichen, wie den privaten.

Sie sollten während der Arbeit Gebrauch von beidem machen, und, wenn Sie von der Arbeit ausruhen, und Gelegenheit haben, wiederum beides zu sein : Öffentlicher, und, oder privater Mensch, steht Ihnen wieder beides offen.

Kant rät in seiner Schrift über Aufklärung dazu, dass Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, sich diesen Ämtern gemäß verhalten sollen, solange sie arbeiten, und dass sie ihre ansonsten private Tätigkeit veröffentlichen können, sobald sie von dieser Berufstätigkeit ausruhen.

Die Differenzierung, die man laut Kant vornehmen solle, erfolgt gemäß Loyalitäts- und Zweckerwägungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – private Studien
maryx859 
Fragesteller
 08.01.2023, 05:52

Aber wann ist denn jetzt ein Gebrauch von Vernunft öffentlich und wann privat

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OliverKrieger  08.01.2023, 05:56
@maryx859

Ihre Überlegung, ob Sie im gutefrage-Forum eine Frage veröffentlichen, ist privat. Ihr etwaiger Drang oder Unwille, Ihre Neigungen zu ForenuserInnen, ihre Antipathien diesen gegenüber sind privat, und wenn Sie über diese reflektieren, und sich selbst kritisieren, dann gebrauchen Sie private Vernunft.

Sobald sie sich schreibend an diesem Ort hier betätigen, ist ihre Vernunft öffentlich - unabhängig davon, ob man Ihnen hierfür Geld gibt, Sie derlei also professional machen, oder aus Lust und Laune.

Wenn Sie außerdem ein öffentliches Amt bekleiden, dann müssten Sie eben diese berufliche Tätigkeit mit ihrer sonstigen öffentlichen Arbeit, wie hier im Forum, abstimmen, und vereinheitlichen.

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Bei Wikipedia finde ich es gut erklärt:

Die von Kant als notwendige Voraussetzung der Aufklärung geforderte Freiheit ist das Recht, von seiner Vernunft in allen Bereichen „öffentlichen Gebrauch zu machen“. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft sei derjenige, den jemand als Privatmann mache, also z. B. als Gelehrter vor seinem Lesepublikum. Im Gegensatz dazu steht der „Privatgebrauch“ der Vernunft. Dies sei derjenige Gebrauch von der Vernunft, den jemand als Inhaber eines öffentlichen Amtes mache, z. B. als Offizier oder als Beamter. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft beinhaltet also die Redefreiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung in Rede und Schrift. Er muss, so Kant, „jederzeit frei sein“. Dagegen könne (und müsse auch teilweise) der Privatgebrauch der Vernunft „öfters sehr enge eingeschränkt sein“. Dies sei der Aufklärung nicht weiter hinderlich. Zur Erklärung führt Kant folgendes Beispiel an: Wenn ein Offizier im Kriegsdienst von seinen Vorgesetzten einen Befehl erhalte, dürfe er nicht im Dienst über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls räsonieren, sondern müsse gehorchen. Allerdings könne ihm später nicht verwehrt werden, über die Fehler im Kriegsdienst zu schreiben und dies dann seinem Lesepublikum zur Bewertung vorzulegen.

Der Hauptunterschied ist wohl, dass der Privatgebrauch von Vernunft zwecks Gehorsam auch eingeschränkt werden darf, während für den öffentlichen Gebrauch Redefreiheit gelten muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – B.Sc., M.A., M.Sc. & Doktorand