Nur kurz mit den nötigsten Anhaben: Haftbefehl WG Arztrechnung. Was passiert wenn lediglich die Hauptforderung bezahlt wird?


21.06.2025, 13:09

Angenommen du erhältst eine Arztrechnung über 50€...Du bist nicht ganz zufrieden etc.... längere Geschichte, warst bereits bei diesem und zwei Anderen Ärzten im Vorfeld und alle sagen du musst zu dem einen gehen weil der dich operiert hat bzw Schrauben etc in Knochen getan hat die dir sehr weh tun. So jetzt ggf liegt das nicht am Arzt weder an mir noch (wahrscheinlich) an der Post, liegt dir zu dieser Sache gar kein Verlauf vor bis auf dieses letzte schreiben mit Haftbefehl und Förderung in höhe von fast 500€ jetzt und die Arztrechnung im Original. Unsere Post kommt seit Jahren nicht zuverlässig an, zum Teil kamen wichtige Briefe garnicht oder zwei oder sogar drei Wochen später. Hab deshalb schon mit dem Postbote gesprochen. Hier im Haus wohnen mindestens ein bis zwei Personen die sich uns gegenüber grenzübergriffig verhalten haben. Das sind die unter uns. Die Frau hat zb auch schon den Kinderwagen durchnässt, den schuhabstreifer in Kinderwagen gelegt etc.

5 Antworten

Haftbefehl WG Arztrechnung

Nein.

-Umfang meiner Antwort orientiert sich am Umfang deiner Sachverhaltsschilderung-

Hat man eine Leistung in Anspruch genommen ist man verpflichtet die auch zu zahlen.
Deine ständigen Versuche andere für dein durch und durch chaotisches / verantwortungsloses Leben verantwortlich zu machen schützen dich nicht vor dem Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft.
ist der Schriftverkehr seitens der Gläubiger einmal im Gang gekommen läuft das Verfahren. Deine Ausreden angeblich die Post nicht erhalten zu haben sind unglaubwürdig.

Es kann in Deutschland niemals einen Haftbefehl geben, weil man eine Arztrechnung nicht bezahlt hat.


AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 12:57

Doch.

DerCaveman  22.06.2025, 13:06
@AaaEeeWhat

Man kann strafrechtlich nicht fuer etwas verfolgt werden, das gar keine Straftat ist. Eine Rechnung nicht zu bezahlen ist keine Straftat,

DerCaveman  26.06.2025, 09:13
@LouPing

Hier hat sich aber doch niemand "die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschlichen, das Entgelt nicht zu entrichten". Es geht um eine nicht bezahlte Arztrechnung!

Auch deutet nichts auch nur ansatzweise darauf hin, dass die aerztliche Leistung in der von Anfang an bestehenden Absicht in Anspruch genommen wurde, sie nicht zu bezahlen. Somit kommt auch § 263 StGB nicht in Betracht.

LouPing  26.06.2025, 17:16
@DerCaveman

Durch die hartnäckige Verweigerung der Zahlung besteht der Verdacht des Betrugs, nämlich dass man von Anfang an zahlungsunwillig waren = die Leistung des Arztes erschlichen hat.
Auch du kannst das Gegenteil nicht beweisen - also kann die Sache vor Gericht.
Demzufolge kann Strafanzeige gestellt werden.

Dann dürfte noch der bürokratische Mehraufwand offen sein.


AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 13:08

Und der wäre wie hoch bei Hauptforderung a 50 = tatsächlich ca 500€? Oder wie viel insgesamt. Wo kann das bezahlt werden

die nötigen Angaben sind so dürr und spärlich, dass man nicht versteht, was du willst und auch keine Antwort geben kann.

Ich empfinde es immer als Zumutung, wenn ein Fragesteller erwartet, dass man den Sinn des Dahin Gehingerotzten mühselig errät.


AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 12:55

Hast du Anhnung von Gesetzen?

AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 13:12
@Aylamanolo

Das liegt eher an Dir würd ich behaupten. Andere verstehen die ja auch....im übrigen braucht es dich nicht zu stören wenn Du es nicht verstehst. Niemand versteht immer alles ^^

Aylamanolo  21.06.2025, 13:19
@AaaEeeWhat

andere sind halt so nett und rätseln herum. Ich hingegen weigere mich, denn der Frager will was und soll sich von daher verständlich ausdrücken.

AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 13:48
@Aylamanolo

Habe Jetzt noch was dazu geschrieben. Eine lange Erklärung.