Nsdap?

6 Antworten

Wie allgemein bekannt, wurde die (National-) Sozialistische (Arbeiter-) Partei Deutschlands schon vor geraumer Zeit verboten. Meine Meinung: das allerletzte Pack. Andere sozialistische Parteien streben seitdem den International-Sozialismus an und kümmern sich statt um Arbeiter um Zuwanderer. Dto.

Da gibt es nur eine zulässige Meinung. Die Negative

Philippus1990  24.03.2024, 14:27

Du meinst anderen Meinungen dazu seien verboten?

1
Legion73  24.03.2024, 14:31
@Philippus1990

Man kann anderer Meinung sein aber man kann sie hier nicht offen äußern und das ist richtig so.

0
Legion73  24.03.2024, 14:32
@Philippus1990

Das ist nicht Links das ist unsere wehrhafte Demokratie. Wer die Verbrechen Stalins oder Maos hier verharmlosen würde würde genau so Volksverhetzung begehen.

2
Philippus1990  24.03.2024, 14:34
@Legion73
Das ist nicht Links das ist unsere wehrhafte Demokratie.

Das sieht das Bundesverfassungsgericht etwas anders:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html

Wer die Verbrechen Stalins oder Maos hier verharmlosen würde würde genau so Volksverhetzung begehen.

Nein, das ist völlig legal.

0
Legion73  24.03.2024, 14:45
@Philippus1990
nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus

Das ist allgemein gehalten. Und in Deutschland gibt es kein Richterrecht. Dir Richter könnten das heute auch anders entscheiden.

Fakt idt Die Verharmlosung des Nationalsozialismus ist aber nach

§130 StGB
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

strafbar.

Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Sieh mich als "bürgerschaftlichem Engagement"

0
Philippus1990  24.03.2024, 14:54
@Legion73
Und in Deutschland gibt es kein Richterrecht.

Doch. Richterliche Rechtsfortbildung ist in Deutschland absolut gängig.

Dir Richter könnten das heute auch anders entscheiden.

Nein. Der Schutzbereich von Grundrechten kann nicht einfach anders definiert werden.

Fakt idt Die Verharmlosung des Nationalsozialismus ist aber nach (...) strafbar

Ja. Und wie kommst Du jetzt darauf? Verharmlost die "Identitäre Bewegung den Nationalsozialismus"? Nicht wirklich.

0

Wird auch in Kleinbuchstaben geschrieben nicht besser.

Schon schlimm das der Kriegsverlauf keinen Einfluss auf deren Beliebtheit hatte.....! 🥴

Bild zum Beitrag

 - (Deutschland, Partei, Rechtsextremismus)