Neuer Job und Kinderwunsch?

5 Antworten

Nein, du musst noch solltest deinen Kinderwunsch offenbaren.

Die Fra­ge nach ei­ner Schwan­ger­schaft ist ge­ne­rell un­zulässig. Wenn du vom Arbeitge­ber da­nach ge­fragt wirst, darftst du die Un­wahr­heit sa­gen, sprich lügen und ei­nen in Wahr­heit ge­ge­be­nen Kinderwunsch oder sogar eine schon bestehende Schwan­ger­schaft ver­heim­li­chen.

Selbst dann, wenn deine Beschäfti­gung auf dem vor­ge­se­he­nen Ar­beits­platz von vornher­ein we­gen ei­nes Beschäfti­gungs­ver­bots zum Schutz der Schwan­ge­ren oder zum Schutz des un­ge­bo­re­nen Kin­des un­zulässig wäre.

Dein AG kann dich auch nicht kündigen, auch wenn du schon mit dem Wissen um eine Schwangerschaft den Vertrag unterzeichnet hast und du kannst ohne schlechtes Gewissen mit Kinderwunsch einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.

Denn Schwangere und stillende angestellte Mütter sind (im Gegensatz zu Selbstständigen) sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.

Selbst wenn dein AG dich z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.

In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung für zulässig erklären. Dabei muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar sein (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).

Jede Frau hat das Recht (und ich finde bei Kinderwunsch sogar die Pflicht), sich finanziell abzusichern. Du musst dir auch keine Gedanken machen, deinem Arbeitgeber dann "auf der Tasche zu liegen". Unabhängig von der Betriebsgröße nehmen an der U2 (Umlageverfahren für Mutterschaftsaufwendungen) grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.

Der Erstattungssatz in der U2 beträgt generell 100% und erstattet werden der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt (Mutterschutzlohn) und die auf dieses Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Alles Gute für dich und viel Erfolg und natürlich auch Spaß beim "Üben"!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Bock13  27.07.2022, 12:31

Die Pflicht sich abzusichern....ja das hat jede Frau mit Kinderwunsch.

Aber nicht auf Basis von vorsätzlichem Verheimlichen einer schon bestehenden Schwangerschaft um dann den AG möglichst lange blechen zu lassen.

Der reine Kinderwunsch ok, den muss man nicht unbedingt angeben , das ist bis dahin privat.

Aber sobald eine Schwangerschaft besteht gehört eine Informationspflicht her, ansonsten erlischt jeglicher Schutz.

Dieses Mutterschutzgesetz gehört grundlegend überarbeitet.

Die Menschen müssen die Verantwortung für ihren Nachwuchs schon selbst übernehmen......nicht einfach schwängern lassen und dann Vollverpflegung erschwindeln.....gehts noch?

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isebise50  27.07.2022, 12:36
@Bock13
um dann den AG möglichst lange blechen zu lassen.

Das U2-Verfahren gleicht die finanziellen Belastungen der Arbeitgeber aus dem gesetzlichen Mutterschutz aus. Der Arbeitgeber erhält alle Aufwendungen, die er nach dem Mutterschutzgesetz zahlen muss, erstattet. Diese Regelung wirkt der Gefahr einer Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen entgegen.

Die Menschen müssen die Verantwortung für ihren Nachwuchs schon selbst übernehmen.

Eben - am besten durch Erwerbstätigkeit.

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Bock13  27.07.2022, 13:53
@isebise50

Der AG muss die Stelle trotzdem freihalten, aber auch neu besetzen.....die Arbeit muss gemacht werden.

In Schlüsselpositionen ein Unding.

Und das alle finanziellen Aufwendungen übernommen werden ist Wunschdenken.....die Realität sieht anders aus.

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Und wie ist es wenn man in der Probezeit schwanger wird, kann ich gekündigt werden?

Nein.

Sollte aber für die Probezeit ein "befristeter" Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, endet dieser auch während einer bestehenden Schwangerschaft-

Gut möglich, dass du in der Pflege nicht arbeiten kannst, wenn du schwanger bist.

Ist mir ein Rätsel, wie man sich in diesem Zustand bewirbt, um dann für arbeitsunfähig erklärt wird durch die Frauenärztin. Und dann kommt noch hinzu, wenn das Kind da ist, bist du eh zu Hause.

isebise50  25.10.2021, 21:12

Nix für ungut, aber ich empfinde deinen Beitrag als übergriffig und frauenfeindlich.

Ist mir ein Rätsel, wie man sich in diesem Zustand bewirbt

Vielleicht oder gerade weil jede Frau das Recht (und ich finde bei Kinderwunsch sogar die Pflicht) hat, sich finanziell abzusichern. 

Und was ist, wenn sie den Job sausen lässt und dann nicht direkt oder sogar gar nicht schwanger wird? Freust Du als Steuerzahler dich dann, sie zu finanzieren?

um dann für arbeitsunfähig erklärt wird durch die Frauenärztin.

Wieso AU durch die Frauenärztin? Erstens würde es sich um ein Beschäftigungsverbot handeln und zweitens hat die FÄ nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun, sondern können lediglich ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist. 

In der Pflege liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot beim Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Und dann kommt noch hinzu, wenn das Kind da ist, bist du eh zu Hause.

Nicht jede Mutter kann es sich leisten, unbezahlte Elternzeit zu nehmen.

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Elli113  26.10.2021, 10:24
Ist mir ein Rätsel, wie man sich in diesem Zustand bewirbt, um dann für arbeitsunfähig erklärt wird durch die Frauenärztin.

Also erstens ist die Fragestellerin ja noch gar nicht schwanger und somit in keinem "Zustand". Es ist ihr gutes Recht, sich trotz Kinderwunsch eine Arbeitsstelle zu suchen, denn die wird sie früher oder später auch wieder brauchen.

Außerdem bekommt sie mehr Elterngeld, wenn sie vor der Geburt irgendwo beschäftigt war.

Es gibt gute Gründe, auch und besonders als Frau ans Geld und an den eigenen Vorteil zu denken. Wenn man selbst das nämlich nicht tut, macht es auch sonst niemand.

Und dann kommt noch hinzu, wenn das Kind da ist, bist du eh zu Hause.

Die Zeiten, wo man als Frau dann grundsätzlich für immer zu Hause blieb, wenn erst ein Kind da war, die sind vorbei. Zum einen verdienen die wenigsten Männer so viel, dass die Partnerin wirklich ohne Probleme zuhause bleiben kann, zum anderen wollen auch Männer heutzutage Zeit mit den Kindern verbringen und weniger arbeiten - oder Frauen wollen früh wieder in den Beruf einsteigen und sehen nicht im Hausfrauendasein die Erfüllung all ihrer Wünsche.

Und dann kann es natürlich immer sein, dass wegen einer Trennung oder einer Krankheit der Mann als Ernährer ausfällt - was macht man dann, wenn man mehrere Jahre aus dem Beruf raus ist?

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heidemarie510  26.10.2021, 10:59
@Elli113

"Also erstens ist die Fragestellerin ja noch gar nicht schwanger und somit in keinem "Zustand". Es ist ihr gutes Recht, sich trotz Kinderwunsch eine Arbeitsstelle zu suchen, denn die wird sie früher oder später auch wieder brauchen.

Außerdem bekommt sie mehr Elterngeld, wenn sie vor der Geburt irgendwo beschäftigt war.

Es gibt gute Gründe, auch und besonders als Frau ans Geld und an den eigenen Vorteil zu denken. Wenn man selbst das nämlich nicht tut, macht es auch sonst niemand."

In diesem Punkt gebe ich Dir Recht. Ich hatte meine Antwort nie so gemeint, dass sie bereits schwanger ist. Planen kann und sollte man, das ist richtig. Und damit:

"Und dann kommt noch hinzu, wenn das Kind da ist, bist du eh zu Hause. " meinte ich die erste Zeit nach der Geburt. Und dann gehts noch darum, einen Kitaplatz zu finden usw..usw...alles nicht so einfach und dann noch wahrscheinlich in Teilzeit arbeiten.

Mein Beitrag kam wahrscheinlich deswegen so herzlos rüber, weil ich hier aus eigener Erfahrung am Arbeitsplatz spreche, da sind wir, meine Kolleginnen und ich, etwas genervt über eine junge Mutti, die eigentlich nur abwesend ist (Kind krank, andere Termine, dann sie selbst krank..) Aber mich als übergriffig und frauenfeindlich hinzustellen, ist die Höhe. Nur weil diese Userin seit 30 Jahren Hebamme ist, hat sie nicht das Recht gepachtet, bzw hat sich hier auch zu benehmen. Wer ist sie eigentlich, dass sie sich das rausnimmt. Aber okay, jeder hat mal einen schlechten Tag. :-)

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Elli113  26.10.2021, 11:34
@heidemarie510
weil ich hier aus eigener Erfahrung am Arbeitsplatz spreche, da sind wir, meine Kolleginnen und ich, etwas genervt über eine junge Mutti, die eigentlich nur abwesend ist (Kind krank, andere Termine, dann sie selbst krank..

Aber auch andere Arbeitnehmer werden mal krank. Als ich meine aktuelle Arbeitsstelle angetreten habe, war ich im 3. Monat schwanger. An meinem ersten Arbeitstag war ein männlicher Kollege bereits vier Wochen im Krankenstand. Als ich nach 9 Monaten Elternzeit wieder ins Büro kam, war besagter Kollege immer noch im Krankenstand, ohne einen einzigen Tag in der Arbeit gewesen zu sein. Und weil die Krankschreibung sich immer nur über 2-4 Wochen erstreckt hat, konnten wir auch keinen Ersatz einstellen.

Eine andere Kollegin ist chronisch krank und fällt wegen ihrer Schmerzen öfters mal spontan eine Woche aus.

Das ist halt so. Jeder kann mal krank werden und ausfallen und Kinder bringen nun mal alle möglichen Krankheiten aus der Kita mit, so dass erst das Kind und dann man selbst krank ist.

Ich finde nicht, dass man da genervt reagieren muss. Ein wenig mehr Verständnis hilft auf allen Seiten weiter.

Es sucht sich ja niemand aus, dass er krank wird. Und niemand wünscht sich, dass das Kind krank wird. Aus eigener Erfahrung: mir ist es auch sehr viel lieber, wenn der Kleine gesund in die Kita gehen kann als mit Erkältung zuhause sitzt.

Sicher bist auch du ab und zu mal krank und bleibst zu Hause (ist ja eh besser, als krank in die Arbeit gehen und alle anstecken). Da willst du ja wohl auch nicht, dass die anderen sagen "eh klar, dass die an einem Montag ausfällt".

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isebise50  26.10.2021, 11:47
@heidemarie510

Du darfst gerne meinen Beitrag selbst kommentieren.

Ich habe ausgedrückt, wie dein Beitrag auf mich (und vielleicht auch auf andere?) wirkt. Der Ausspruch „ Nix für ungut“ sagt dir nichts?

Weder war es meine Absicht, dich persönlich als übergriffig und frauenfeindlich hinzustellen, noch nehme ich mir was heraus oder habe mich gar schlecht benommen.

Ich habe kein Recht gepachtet, doch wie jeder andere User hier Anspruch darauf, meine Eindrücke wiederzugeben und habe absolut nicht unhöflich lediglich auf Ungereimtheiten in deinem Beitrag hingewiesen.

Elli113 hast du ja erklärt, wie dein (mit deinen Worten) herzloser Beitrag zu Stande kam und ja, auch du hast mal einen schlechten Tag.

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Diese Frage ist nicht erlaubt und muss somit nicht ehrlich beantwortet werden, naja dann warte die paar Monaten bis die Probezeit vorbei ist hald noch mit schwanger werden... Danach kann er dich nicht mehr kündigen sobald du schwanger bist...

Darf man im Bewerbungsgespräch gar nicht fragen. Da darfst du auch lügen.

Während der Probezeit würde ich allerdings auf keinen Fall schwanger werden!