neue Wohnung mit Hausverwaltung- Wasserhahn usw defekt?

5 Antworten

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Grundsätzlich gilt: Wer den Handwerker beauftragt, hat den auch zu bezahlen.

Ob die Kosten anschließend weitergegeben werden können, hängt von den Umständen ab. In diesem Fall sehe ich die Kosten aber so oder so auf Seiten des Vermieters.

Wer beauftragt zahlt!

Solltest du allerdings für den Schaden verantwortlich sein, kann dein Vermieter bei dir Regress nehmen.

ArminJ19732023 
Fragesteller
 24.04.2024, 12:27

nein bin ja eingezogen und am Hahn kommt kein Wasser

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Der, der den Handwerker beauftragt muss diesen auch bezahlen.

Hallo da Du neu einziehst, ist es die Sache des Vermieters Du kannst verlangen, das bei Einzug alles in Ordnung ist, ansonsten sind Verschleißteile vom Mieter zu ersetzen bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier liegt ein Fehler in der Zuleitung oder in der Absperreinrichung vor. VM informieren, der muss sich ggfs. mit der HV in Verbindung setzen.