Nebenkosten: Trotz Wasseruhr wird Abwasser über qm abgerechnet?
Hallo!
In unserer Wohnung gibt es eine Wasseruhr. Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2011(!) bekommen und wundern uns, dass das Scmutzwasser trotz Wasseruhr über die Quadratmeter der Wohnfläche abgerechnet wird. Und das macht bei uns einen beträchtlichen Unterschied, wenn man das Schmutzwasser anhand des Frischwasseranteils berechnen würde.
Im Mietvertrag steht Wasser (!) und Schmutzwasser werden pro qm berechnet. Nun weiß ich, dass nicht alles im Mietvertrag immer so stimmt. In unserem Fall schon mal: Wasser wird nach Verbrauch berechnet, da es eine Wasseruhr gibt. Aber das sollte doch auch genauso für das Schmutzwasser gelten, oder nicht?
LG
8 Antworten
Zu deiner Frage kann ich zwar nicht viel sagen, da ich nicht weiß, was da genau vereinbart wurde, aber ihr müßt eine evtl. Nachzahlung nicht leisten, da die Abrechnung zu spät kam. Vorausgestezt natürlich, der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01. bis 31.12.. Wenn dies der Fall ist, muss eine Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres bei Euch sein, sonst ist die Forderung verwirkt und ihr müßt nicht mehr zahlen.
Kann man im Mietrecht nachlesen und wurde mir seinerzeit in ähnlicher Situation durch einen Anwalt bestätigt. Einfach dem Vermieter so mitteilen, er kann nichts dagegen unternehmen, da er in Verzug war.
Dann geht zum Mieterverein oder zum Anwalt. Der Vermieter ist zu spät dran, also ist es sein Verschulden. Das wird dir auch jeder Anwalt bestätigen.
Haben wir auch darüber nachgedacht, aber wir wissen, dass wir den Mieterverein in der neuen Wohnung (Umzug spätestens im Mai) nicht brauchen werden.
Es ist erschreckend, wieviel Unwissen und Halbwissen hier als GUTER RAT verkauft wird. Niederschlagswasser wird immer getrennt nach speziellem Maßstab berechnet und hat mit dem Schmutzwasser aus dem Haushalt absolut nichts zu tun.
Das Schmutzwasseraufkommen ist analog dem Frischwasserbezug und ist also nach gleichem Maßstab abzurechnen. Nun kommt es darauf an, was vereinbart wurde, d.h. welcher Umlageschlüssel gilt. Allgemein gilt lt. BGB die Wohnfläche als Maßstab, es kann aber ein anderer vereinbart werden. Dieser gilt dann insofern er nicht durch die Möglichkeit der Abrechnung nach Verbrauch verändert werden kann. Sind in allen Wohnungen des Hauses bzw. der Wirtschaftseinheit Wasserzähler installiert, ist auch nach Verbrauch abzurechnen. Das betrifft sowohl das Frisch- wie auch das Schmutzwasser. Ist von Beginn an die Möglichkeit der Abrechnung nach Verbrauch gegeben, ist auch von Beginn an nach Verbrauch abzurechnen. Erfolgt während der Mietzeit die Installation der WZ, kann der Vermieter den Schlüssel entsprechend dahingehend abändern. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung an alle Mieter. Er darf/muss also einseitig den Mietvertrag diesbezüglich ändern. Da hier Frischwasser nach Verbrauch abgerechnet wird, haben die Mieter auch Anspruch dass das Schmutzwasser ebenso abgerechnet wird. In den Abrechnungen der Dienstleister /Techem Ista usw.) werden deshalb generell die Kosten beider Wasser zu einem Preis zusammengefasst. Da bei dir verschiedene Schlüssel angewandt werden, solltest du gegen die Abrechnun Einspruch einlegen und dazu auffordern, diese zu korrigieren. Solang das nicht erfolgt, diese Position herausrechnen und den Rest nachzahlen, insofern eine Nachzahlung gefordert wird. Deine Einspruchsfrist beträgt 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung.
Nun lese ich den Hinweis, dass du erst jketzt die Abrechnung erhalten hast. Dami war sie verfristet und eine Nachzahlung hinfällig. Trotzdem hast du weiter Anspruch auf eine auch inhaltlich korrekte Abrechnung die du einfordern solltest. Eine vtl. vom Vermeter geforderte Erhöhung der Vorauszahlung auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Abrechnung ist unzulässig.
Das kann nicht korrekt sein, da die Abwassergebühren an den Wasserverbrauch gekoppelt sind - oder es ist in eurer Gemeinde anders. Da gibt es z.B. Gebühren für Oberflächenwasser Entsorgung nach versiegelter Fläche (Dach etc.). Erkundigen.
Seltsame Methode das Wasser und Abwasser über die Wohnungs-qm abzurechnen, wenn doch ein Wasserzähler, der ja ganz genau abrechnet, vorhanden ist.
Letztlich jedoch wird gültig sein, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Allerdings wird inzwischen in vielen Gemeinden die versiegelte Fläche festgelegt und diese Werte werden in die Abwasserberechnung mit einbezogen.
Meldet euch am Besten einfach einmal beim Mieterverein eures Ortes. Kostet zwar um die 60€, aber die haben echt Ahnung und erledigen auch den Schriftverkehr etc für euch =)
Haben wir auch darüber nachgedacht, aber wir wissen, dass wir den Mieterverein in der neuen Wohnung (Umzug spätestens im Mai) nicht brauchen werden.
Weil die WOhnung so gut ist, oder weil die Wohnung in einer anderen Stadt liegt?
Dann kann man nämlich wechseln ;) ^^
Weil ich den Vermieter kenne und schon bei ihm gewohnt habe.
Wollten wir auch schon tun, aber das gibt nur Ärger mit der Rückzahlung unserer Kaution, wenn wir demnächst ausziehen. Der Eingang der Nebenkostenabrechnung ist auch so ein Streitfall.