Nachname unseres Kindes..? Nicht verheiratet..
Hallo Leute,
ich bekomme demnächst mit meiner wundervollen Freundin unser erstes gemeinsames Kind, ich freue mich riesig drauf und bin stolz papa zu werden. Als ich es meine Familie (die im Ausland lebt) erzählt habe haben sich alle riesig gefreut, bis sie erfahren haben das dass Kind nicht (zumindenstens von anfang an) mein nachnamen tragen wird :( . Ich selber möchte auch unbedingt das dass Kind mein nachnamen trägt und ich habe auch vor wenn alles weiterhin so läuft wie jetzt, meine Freundin zu heiraten innerhalb 2-3 Jahre.. Meine Familie seht das jetzt so, und auch ich, das meine Freundin nicht dazu steht das ich der Erzeuger/Vater bin, schließlich habe ich meiner meinung nach auch das recht dazu das dass Kind mein Namen trägt da ich mich drumm Kümmern werde und einfach mal auch der Vater bin!! Was kann man da machen?? Meine Freundin meinte es wäre normal (pflicht) das dass Kind der Name vom der Mutter nimmt wenn man nicht verheiratet ist.. stimmt das?? Kann das Kind vll. von Geburt an beide namen haben? Kriegt das Kind automatisch mein name wenn wir i.wann heiraten sollten?? Ist es ein großer aufwand i,wann den namen zu ändern und kostet das?
14 Antworten
Hallo,
also ersteinmal finde ich die Ansicht deiner Freundin klasse - lass mal was schiefgehen mit euch beiden, dann hat ihr Kind immer einen anderen Namen als sie.
Wenn ihr heiratet bekommt das Kind den Namen der Eltern - und zwar ohne Kosten .... und sogar so, als hätte es nie einen anderen Namen gehabt.
Wir haben nach unserer Heirat nochmal eine neue Geburtsurkunde bekommen - mit dem Ehenamen drauf.
Lass dir von deiner Verwandtschaft nicht reinreden - und steh zu deiner Freundin.
Ja da hat deine freundin recht. Und sie hat ja wohl das gleiche recht wie du, dass das kind ihren namen hat. Schließlich ist sie die mutter und kümmert sich auch drum.
"Wenn die Eltern die gemeinsame Sorgeerklärung vor der Geburt abgegeben, dann können die Eltern den Namen des Vaters oder (!) der Mutter zum Geburtsnamen bestimmen. Als Nachname des Kindes ist also auch der Name des Vaters wählbar, wenn dieser nicht mit der Kindesmutter - also mit Ihnen - verheiratet ist.
Die Wahl eines Doppelnamens der Eltern für das Kind, zusammengesetzt aus ihren jeweiligen Familiennamen, ist nicht möglich."
http://www.123recht.net/Welchen-Namen-traegt-das-nichteheliche-Kind-__a16820.html
weitere wichtige Informationen im link
Sofern ihr beide das Sorgerecht habt, müsst ihr euch einfach auf einen Namen einigen...oder eine Doppelnamen wählen. Sollte die Mutter das alleinige Sorgerecht haben, muss das Kind den Nachnamen der Mutter annehmen.
Allerdings find ich es ziemlich übertrieben von dir, anzunehmen, deine Freundin will dich in irgendeiner weise geringschätzen, nur weil sie dem Kind, solange ihr noch nicht verheiratet seit, ihren Nachnamen geben möchte.
Ich kenn auch einige, die haben nur den Nachnamen der Mutter und das is nie ein Problem.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/nachname.html
Abgesehen hat deine Freundin ja wohl ebenso das Recht, das Kind mit ihrem Nachnamen zu benennen, wie du. Schließlich leistet sie einen "geringfügig" größeren Anteil am Aufziehen eures gemeinsamen Kindes.
".. oder eine Doppelnamen wählen..."
Ein Doppelname aus der Kombination beider Namen der Eltern ist für das Kind nicht möglich.
Du hast die Möglichkeit, die Vaterschaft für das Kind bereits anzuerkennen, bevor das Kind geboren wird (mit Zustimmung der Kindsmutter).
Zwar ist es "üblich" bei nicht verheirateten Eltern, dass das Kind den Nachnamen der Mutter erhält, aber es kann auch den Namen des Vaters tragen. (Ein Doppelname - aus der Kombination beider Namen - ist nicht möglich.)
Sollte das Kind anfangs den Namen der Mutter bekommen, könnte es bei einer Heirat dann Euren gemeinsamen Namen erhalten, falls Ihr Euch für einen solchen entscheidet.
Sollte dies dann allerdings ein Doppelname sein, müsstet Ihr Euch entscheiden, welchen Eurer "alten" Namen das Kind tragen soll, da ein Doppelname ja nicht infrage käme.