Nachnahme Paket nicht erhalten, Händler berechnet mir doppelt!?
Wegen eines Adressfehlers wurde mein DHL Nachnahme Paket zurück an den Absender geschickt. Dieser will mir jetzt die entstandenen Versandkosten inkl. Nachnahmebetrag in Rechnung stellen (12Euro für die Erstlieferung und nochmals 12 Euro für die Zweitlieferung). Laut Rechtslage, darf mir der Händler die ersten 12 Euro in Rechnung stellen. Der Adressfehler ist aber nicht mein Fehler (Adresse wurde Richtig angegeben), sondern liegt am Händler oder an DHL. Muss ich jetzt trotzdem zahlen? Wie sieht dort die Rechtslage aus, weiß das jemand?
1 Antwort
Wenn du die Adresse richtig angegeben hast, dürfest du nicht doppelt zahlen müssen.
Ich hatte auch einen solchen Fall, wo DHL zu blöd war, meine Haustür zu finden, das Paket ging zurück und der Händler wollte nochmal extra Versandkosten.
Eine Anwältin hat ihm dann deutlich gemacht, dass das Unterschlagung sei, da es nicht mein Verschulden war, dass das Paket nicht hier ankam. Entsprechend hat der Händler dann widerwillig selbst gezahlt und ich bekam mein Paket, wenn auch Wochen später.