Nachhilfe, Schülerin hat oft kurzfristig abgesagt, will jetzt Geld zurück

6 Antworten

Diese Frage ist schwer aus unserer Sichtweise zu beantworten. Ich würde die Situation ausreizen und ihr das Geld nicht geben, was Deiner mündlichen Abmachung nicht wiederspricht. Mal abgesehen davon dass es nicht besonders klug war, mündlich eine solche Regel aufzustellen, kann es im Ernstfall zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Ich will nicht darüber spekulieren, wem dann Recht gesprochen wird. Andererseits wäre es auch sinnvoll, Dich mit ihr darüber zu einigen, Ihr die Hälfte zurückzugeben. Es war auch nicht besonders klug, sie um ein nochmaliges Gespräch zu bitten.

Auch für mündliche Verträge gibt es Regeln im BGB. Die Zustimmung zur Bedingung "Ich berechne voll, wenn Du nicht kommst" ist hier maßgeblich. Dies muss sie eindeutig mit einem JA (z.B. wie bei Eheschließungen) bestätigt haben. Es würde ja sonst alternativ im schriftl. Vertrag stehen und dann entsprechend unterzeichnet werden. Wenn die eindeutige Zustimmung nicht ausgesprochen wurde, kannst Du Dich rechtlich nicht darauf berufen, dass sie den Passus akzeptiert hat. Ferner gilt, falls diese Person minderjährig ist, dass sie nur beschränkt geschäftsfähig ist und, wenn Deine Stundensätze mit ihrem Taschengeld nicht bezahlt werden können (siehe Taschengeldparagraph) benötigst Du in jedem Fall die mündliche Zustimmung von den Eltern. Sie müssten dann aussprechen "JA, ich akzeptiere das oder ähnlich". Aus meiner persönlichen Sicht finde ich es nicht gut für nicht erbrachte Leistung eine volle Entschädigung zu verlangen, ich wäre diese Abmachung nicht eingegangen. Es sei denn Du bist so dermaßen gefragt, dass man Schlange steht und Du tatsächlich einen richtigen Verdienstausfall hattest.

nunsaramengel 
Fragesteller
 11.07.2014, 11:45

Danke für deine Antwort erstmal!

Ja, sie hat mir das mit dem kurzfristigen Absagen sogar per SMS bestätigt, dass das ja selbstverständlich sei. Und ich bin tatsächlich so gefragt, dass die Leute Schlange stehen und ich nicht mehr weiß, wie ich alles abwickeln kann/soll. Sie ist volljährig und kommt aus dem Ausland und alle Versuche, mit ihr gütlich im gegenseitigen Einvernehmen einen Kompromiss zu finden, hat sie auf sehr unverschämte Weise abgeblockt. Das spielt für mich natürlich auch mit, da ich bisher immer äußerst kulant bei ihr war.

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Ist das Mädchen volljährig, wurde der mündliche Vertrag mit ihr direkt oder mit den Eltern geschlossen?

Sie bzw. ihre Eltern haben einen (mündlichen) Vertrag mit Dir. Was wurde über die Kündigung des vertrages vereinbart? Habt Ihr nichts vereinbart und ist der Vertrag befristet, kann er nur aus besonderem Grund gekündigt werden. Das Argument "Geldsorgen" könnte natürlich so ein Grund sein, jedoch würde ich mir erklären lassen, was sich geändert hat. Hat sich die finanzielle Situation nicht erklärbar geändert (plötzliche Arbeitslosigkeit, unverhergesehene zusätzliche Kosten) würde ich auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.

Wie würdet ihr denn vorgehen, wenn ihr an meiner Stelle wäret?

Ich würde einmal mit den Eltern über dieses Thema reden, wenn sie noch unter 18 ist.

Wenn sie über 18 ist:

Zahle NICHTS zurück - Du hast das Geld ja erarbeitet und die Schülerin hätte ja nicht so viele Stunden absagen müssen.Wenn sie Geldprobleme hat, ist das ihr Problem.

Triff Dich NICHT mit ihr - telefonieren reicht.

teile ihr schriftlich mit,dass du ihr keine nachhilfe mehr geben kannst,weil du anderweitig beschäftigt bist.