Nachbarn nutzen Steckdose vom allgemeinen Stromanschluss für private Zwecke; legal?
Wie im Titel schon erwähnt. In unserem Haus hat es 7 Wohnungen. Auf jeder Etage hat es zwischen beiden Wohnungen eine Steckdose unter dem Lichtschalter. Diese laufen alle über den allgemeinen Stromanschluss des Hauses.
Die Nachbarn über uns haben nun an einer dieser Steckdosen einen penetranten Duftstecker eingesteckt. Ist sowas überhaupt legal? Darf ich als Mieter verlangen, das zu unterlassen? Schliesslich zahle ich auch den Strom dafür (auch wenn es nicht viel ist) & zudem stört mich der Geruch.
14 Antworten
Wenn man nur auf den Stromverbrauch abhebt, ist das kleinlich. Aber du hast auch wieder Recht: Wo ist dann die Grenze? Der störende Geruch ist natürlich ein guter Grund, das zu untersagen: Nicht jeder (aufgezwungene) Geruch passt Jedem.
Ich würde den Nachbarn freundlich (mit Zeuge) bitten, den Duftstecker zu entfernen. Nutzt das nix, schreib eine Mail mit dem Sachverhalt an die Hausverwaltung.
...und bitte: Keine Selbstjustiz üben, wie hier bei Anderen angeklungen.
Sie werden nicht auf dich hören, aber das muss man nicht hinnehmen.
Die dürfen nicht den Hausflur beduften, den haben sie nicht angemietet.
Sag ihnen und melde dem Vermieter, wenn sie nicht Abhilfe schaffen.
Ist doch seine Frage, nicht meine, ich liefere nur Lösungen.....
Vom Verbrauch her, entstehen durch einen Duftstecker so gut wie kaum Mehrkosten.
Allerdings kann ich Ihren Einwand gut verstehen, denn diese Duftutensilien sind rein chemisch und können auch gesundheitlichschädlich sein.
Weiter ist ein bestimmter Duft, der ständig vorhanden ist, nicht jedermanns Sache.
Mieter müssen Rücksicht aufeinander nehmen und das Problem würde ich bei einem persönlichen Gespräch mit den Nachbarn klären.
Duftstecker, Duftkerzen etc. reizen bei empfindlichen Menschen auch die Atemwege. Das würde ich den Nachbarn auch sagen.
Alternativ kann man anbieten doch ein Lavendelsäckchen hinzulegen. Das wäre zumindest ein natürlicher Duft.
Stellen sich die Nachbarn quer und sind unkooperativ, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dem Vermieter das Problem zu schildern. Am besten schriftlich.
Meldung an die Hausverwaltung.
Für was sind die Stecker überhaupt gedacht?
Habe ich noch nie in einem Haus gesehen.
die Hauswartin nutzt sie wenn sie Staub saugt (1x pro Woche) ansonsten wäre mir der Sinn auch fremd.
Ich würde die Steckdosen absperren lassen und der Hauswartin einen Schlüssel dafür geben, somit wäre das Problem aus der Welt.
Auf der anderen Seite, wer saugt denn ein Treppenhaus, bei uns wird das gekehrt und gewischt.
Außerdem gibt es auch Akku-Sauger, die für solche Fälle viel einfacher zu bedienen sind.
Kannst ja mal so einen Vorschlag machen.
wenn da einer mal einen Staubsauger einsteckt um zB draussen sein Auto zu saugen stört mich das ja gar nicht. Auch nicht wenn die Hauswartin da putzt (haben Teppich auf den Etagen #facepalm). Aber die pure Selbstverständlichkeit da einfach ein Gerät im Dauerbetrieb zu benutzen - egal wie viel Kosten es verursacht ist aus meiner Sicht frech.
Auf der anderen Seite, wer saugt denn ein Treppenhaus, bei uns wird das gekehrt und gewischt.
Auch hier in Deutschland kenne ich Häuser, deren Treppen mit Teppichboden belegt sind, was den Wahnsinnsvorteil hat, dass man sich als Bewohner oder Gast normalerweise recht leise darin bewegt.
Einmal konnte ich einem Putzprofi zusehen. Der hatte einen Akkusauger auf den Rücken geschnallt, ist damit die 4 Etagen des Hauses hoch und wieder runter, zur Tür hinaus und wieder weg. Die ganze Aktion findet dort offenbar 1x pro Woche statt und dauerte keine 10 Minuten. Und es war hinterher sauber!
Beide Häuser, die ich mit Teppich im Treppenhaus kenne, haben in ihren Aufgängen 9 bzw. 10 Wohnungen. Es sind also keine Riesenhäuser und auch beim FS sind es nur 7 Wohnungen.
Nach der Tür findet sich überall ein Fußabtreter, der auch eifrig genutzt wird. Für die Sauberkeit sorgen jeweils Profis, die sicher nicht nur 1x pro Woche saugen, sondern zwischendurch und insbesondere im Winter, auch mal die Teppichböden professionell reinigen.
Hygiene? Der Teppich befindet sich außerhalb der Wohnung, so wie jede andere Fläche, die nicht innerhalb der Wohnung ist und auf deren Sauberkeit man im Prinzip keinen Einfluss hat. Ich meine damit alle Straßen und Gehwege, Parks und was es draussen sonst noch alles gibt, sowie alle übrigen Gebäude, die man im Lauf eines Tages betritt und bei denen noch nicht einmal garantiert ist, dass sie regelmäßig gesäubert werden.
Was Schimmel anbelangt: Eines der beiden Häuser kenne ich nun schon 25 Jahre lang. Es gab noch nie ein Problem. Wenn der Boden deutliche Verschleißerscheinungen gezeigt hat, wurde er rausgerissen und erneuert. Jeweils nachdem man auch das Treppenhaus neu gestrichen hat. Ergebnis: Im Haus ist es leise, es wurde noch niemand krank von dem Boden und es sieht immer topp aus. Was also spricht gegen einen solchen Belag im Treppenhaus?
Du kannst das Ding ja auch in einer Nach- und Nebelaktion entfernen und in die Tonne werfen.
eine Angelegenheit für die Hausverwaltung / Hausbesitzer-/in
Und wenn es nichts hilft: Rechtsanwalt - Gericht - zweite Instanz - bis hinauf zum BGH. Dann hätten wir endlich ein Grundsatzurteil, nachdem sich jeder richten kann. (Ooh, hab übersehen. Fragesteller ist mutmaßlich Schweizer. Welches oberste Gericht gibt es in der Schweiz?)
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjiiuHHoLrlAhVOaVAKHXjFBIwQFjAAegQIBhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.bger.ch%2F&usg=AOvVaw2qLgcdEvhZNVNlAnkoIwDH
Bundesgericht in Lausanne
gehe aber davon aus, dass es sicherlich bereits ein Urteil zu so einem Fall gibt.
Richtig. Niemand darf einfach den Hausflur beduften. Weder mit Duftgeräten, Zigaretten-/Zigarrenrauch, nassen Hunden, Schweiß und noch nicht einmal mit teurem Parfüm!
Darauf ist streng zu achten und es sind harte Maßnahmen zu ergreifen gegen jeden, der sich nichct daran hält.