Unberechtige Abmahnung?
Hallo,
Wir hatten vor ein paar Wochen das Problem, dass die Angehörigen/ Freunde von bestimmten Nachbarn unseres Hauses immer wieder auf unserem Parkplatz standen. Mein Freund hat diejenigen dann darauf angesprochen und darum gebeten, dies zu unterlassen. Ein Ehepaar kam ihm dann direkt blöd und meinte ihre Angehörigen können parken wo sie wollen. Seitdem ist mein Partner ihnen wohl ein Dorn im Auge, obwohl er im Recht war.
Nun haben sich scheinbar genau diese Mieter zusammengetan und sich beim Vermieter beschwert, wir wären unerträglich laut. Was definitiv nicht stimmt. Wir sind beide sehr ruhige Menschen und achten auf unsere Mitmenschen.
Der Vermieter teilte uns dann vor zwei Wochen mit, dass die Nachbarn sich beschwert haben und er uns darauf hinweisen soll. Wir haben ihm gesagt, dass diejenigen doch mit uns persönlich sprechen sollen und wir uns keiner Schuld bewusst sind. Dennoch haben wir ab diesem Moment wirklich noch extremer auf Ruhe geachtet. Haben sogar ab 22 Uhr nur noch geflüstert, womit wir uns schon unfassbar unwohl gefühlt haben.
Heute stand dann tatsächlich der Vermieter mit einer Abmahnung an der Tür. Darin steht, der Lärm wäre laut den Mietern nicht mehr aushaltbar und diese wollen die Polizei verständigen. Sollte sich nicht sofort etwas ändern, würde uns die Wohnung fristlos gekündigt werden. Wir haben dem Vermieter nochmal erklärt, dass wir selten zu Hause sind und uns sehr leise verhalten. Dieser meinte aber nur, ihm wären die Hände gebunden, wenn sich mehrere Mieter beschweren.
Können wir etwas gegen diese unberechtige Abmahnung tun?
Und was ist, wenn es tatsächlich zur fristlosen Kündigung kommt? Wir haben ja keine Beweise dafür, dass wir leise sind...?
Muss im Vetrag etwas von Ruhezeiten stehen?
Dazu muss ich noch erwähnen, dass es in unserer Gegend sehr schwer ist, eine Wohnung zu finden.
Bitte um eure Hilfe.
6 Antworten
Im Falle einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter den Beweis der Ruhestörung antreten, wenn es zu einer Räumungsklage kommt. Auch die Abmahmung ist dann wertlos. Es gibt keinen Tonmitschnitt des Lärms, kein Lärmprotokoll, keinen Polizeibericht.
Die betreffenden Mieter solltest du wegen Verleumdung bei der Polizei anzeigen und ihnen zivilrechtlich die Nutzung deines gemieteten Parkplatzes untersagen, wenn du dafür noch Beweise hast... Fotos z.B. oder glaubwürdige Zeugen
Fristlose Kündigungen gehen nicht so leicht. Und der Vermieter muss dann beweisen, dass Ihr zu laut wart. Was er nicht kann. Es gibt zwar die anderen Mieter als Zeugen, aber auch denen wird nur mit Beweisen geglaubt. Sucht Euch andere Mieter als Zeugen für Euch, dass Ihr nicht zu laut seid! Wenn ALLE Mieter gegen Euch sind, würde ich so oder so wegziehen.
Doof. Aber trotzdem irgendwann wegziehen. Die werden Euch so oder so piesacken und dagegen kann man kaum was machen. Erst Lärmbelästigung, dann zerkratze Autos usw. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind kaum zu beenden.
Ja, wirklich schlimm. Und dass obwohl wir ihnen nichts getan haben
im vertrag muss nichts von ruhezeiten stehen. es gibt ja gesetzliche ruhezeiten.
ich würde mich mit dem mieterschutzbund in verbindung setzen, weil in der tat kann man nicht beweisen, dass man ruhig war.
ich würde daher fragen: wann soll das gewesen sein? wodurch ist der lärm entstanden? vielleicht kann man dann wind aus den segeln nehmen, wenn man an einem tag/abend gar nicht da war.
und ich würde sagen, dass sie beim nächsten mal doch bitte wirklich die polizei rufen sollen - die polizei findet das nämlich bestimmt nicht lustig, wenn sie an ner wohnung klingelt, aus der nichts hören ist. also entweder hat man dann die polizei als zeugen, dass nichts war. oder die mieter trauen sich nicht mehr, was zu sagen - weil die eier muss man erst mal haben, die polizei ohne grund zu holen.
Und was ist, wenn wir nicht beweisen können, dass wir nicht zu Hause waren oder leise waren? Es steht ja schließlich Aussage gegen Aussage.
Würden Sie beim Vermieter schriftlich um genau Angaben bitten?
schriftliche angaben finde ich immer gut - da weiß man jeder zeit, wer was behauptet und gesagt hat. wahrscheinlich wird er nicht sagen, wer sich beschwert hat. aber wann und über was, das sollte er schon sagen können. sonst hat seine abmahnung weder hand noch fuss.
Danke
Nicht ihr müsst beweisen, dass ihr ruhig ward, sondern die Gegenseite, dass ihr Ruhestörung begangen habt.
Die Abmahnung muss den Vorgang der (angeblichen) Ruhestörung mit Art, Datum, Uhrzeit genau benennen und Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen, sonst ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
In der Abmahnung steht nichts von genauen Zeiten. Nur dass wir angeblich immer lauter werden, was totaler Quatsch ist.
Eine solche unpräzise Äußerung ist - juristisch - keine Abmahnung.
Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Wenn die Anwürfe der Mieter wirklich unbegründet sind, dann hast Du nichts zu befürchten. Im Gegenteil, da würde ich es dann sogar begrüßen, wenn die Polizei geholt wird, denn dann hast Du gleich neutrale und unbeeinflusste Zeugen. Denn wenn das dann amtsbekannt ist, dass nichts war, läuft die ganze Sache umso schneller ins Leere... 🙂
Aber wenn etwa drei Personen gegen uns aussagen, wird doch der Mehrheit geglaubt oder nicht...? Nein, wegen der Polizei machen wir uns gar keine Sorgen.
Wenn 100 Leute eine Falschaussage machen und es polizeilich aktenkundig ist, dass das Gegenteil wahr ist, nützen auch 100 Leute nichts.
Du hast die Möglichkeit, die lieben Nachbarn wegen Verleumdung anzuzeigen. Wider besseres Wissen erhobene Behauptungen sind strafbar.
Dem Vermieter gegenüber bestreite die Anschuldigungen (per Einwurfeinschreiben ) und teile ihm dazu mit, dass die Nachbarn durch ihr Verhalten den Hausfrieden stören und dass er dem abhelfen soll. Frist: 1 Woche, ansonsten Minderung der Miete .
Nein, das sind nur die 3, mit denen wir kurze Diskussionen wegen unserem Parkplatz hatten.