Nachbarhund uriniert regelmäßig in Gemeinschaftsaufzug, was nun?

8 Antworten

Dein Vertragspartner ist derjenige, der im Mietvertrag als Vermieter eingetragen ist. Dem teilst du das Problem mit und forderst mit Fristsetzung Abhilfe. Kündige dabei an, dass du bei Verzug ab sofort die Bruttomiete mindern wirst. Ich erachte 5% als angemessen.

Der Vermieter müsste die Mieter abmahnen und könnte ihnen bei fehlendem Erfolg fristlos kündigen.

Da würde ich mich mal fein zunächst an die Hausverwaltung wenden - und ich finde, da gibts auch gar nicht viel zu überlegen. Ob die Pfützen Urin oder Wasser sind, lässt sich ja sehr schnell feststellen. Auch ein Handyvideo des Vorgangs ist ja schnell und unauffällig anzufertigen.

Das Veterinäramt hat aus meiner Sicht damit erst einmal wenig zu tun.

bwhoch2  17.06.2019, 16:22
Das Veterinäramt hat aus meiner Sicht damit erst einmal wenig zu tun.

Schon eher das Jugendamt oder nehmen die 5 Hunde Rücksicht auf die Schlafgewohnheiten der kleinen Kinder?

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erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter oder sein Beauftragter, Beschwerdegrund Belästigung durch Massentierhaltung und Vereinreinigung der Gemeinschaftsaufgänge. Man kann dazu anmerken, dass eine 3 Zi Whg mit 4 Erwachsenen, 2 Kindern und 5 Hunden eine deutliche Überbelegung bzw eine missbräuchliche Nutzung der Mietsache darstellt und eine akustische sowie geruchsmässige Dauerbelästigung der anderen Mieter bedeutet.

Sollte der Vermieter nicht zufriedenstellend reagieren (ob und wie er abmahnt, kann dir egal sein), dann informierst das Gesundheits- bzw auch das Jugendamt, die machen Hausbesuche, und machen dann Druck.

bwhoch2  17.06.2019, 16:34

Genau so! Eine Wohnung ist kein Stall und ich bin überzeugt, die Haltung von 5 Hunden wurde nur dann von Vermieter oder Hausverwaltung genehmigt, wenn das Haus entmietet werden soll.

Ich denke, die lieben Mitbewohner werden eine Abmahnung erhalten und dabei wird Dein Name nicht erwähnt und das ist auch nicht notwendig. Sie werden die Abmahnung wegen der vielen ungenehmigten Hunde erhalten und natürlich auch wegen des Urinierens in den Lift, was nun wirklich eine absolute Schweinerei ist.

In kurzer Zeit sind entweder die meisten Hunde weg oder der ganze Clan, denn hier wir es eine kurze Fristsetzung geben und dann mit ziemlicher Sicherheit die fristlose Kündigung, der auch nichts durch einen Gerichtsprozess entgegen zu setzen sein wird.

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Meine Frage nun, welchen Schritt soll ich nun machen? Ich bin mir unsicher was zu viel wäre und wenn ich mich an die Hausverwaltung wenden würde, die Hundebesitzer nicht auf eine eventuelle Abmahnung reagieren würden.

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Die Hausverwaltung ist der richtige Ansprechpartner dafür.

Beweise sammeln.

wenn ich mich an die Hausverwaltung wenden würde, die Hundebesitzer nicht auf eine eventuelle Abmahnung reagieren würden.

Der gleiche Weg, über den Hausverwalter. Ändert sich nichts, kann dem Mieter u.U. auch gekündigt werden.

Da kann allerdings ein langwieriger Prozeß werden.

Ihr, die Hausgemeinschaft kann dem Hundebesitzer ja mal anbieten, dass alle mal vor seiner Tür pinkeln, damit er erkennt, wie angenehm das sein würde.

:o)

"Der Aufzug riecht konstant nach Hund."

das hast du aber vornehm und rücksichtsvoll ausgedrückt! Respekt für deine Geduld mit solchem Volk.

Ich hätte in so einem Fall gesagt: es stinkt ekelhaft nach Hundepixxe, wollen Sie das nicht sauber machen und desinfizieren??!! und anschließend hätte ich mich an Hausverwaltung (die ist ja wohl für die Reinigung zuständig?) UND den Vermieter gewandt. Schriftlich. Auf das Gekläffe dieser Vielzahl an Hunden und die Wohnverhältnisse hätte ich auch hingewiesen, denn schließlich verbrauchen mehr Menschen auch mehr Nebenkosten!

Eine Zumutung für jeden der dort den Fahrstuhl benutzen muss und eine Zumutung für das Reinigungspersonal!

Du könntest zB schreiben das du - wenn diese Zustände nicht umgehend beseitigt werden (Termin nennen) - mit dem Gedanken der Mietminderung spielst, weil der Fahrstuhl aus hygienischen Gründen nicht benutzt werden kann, du kannst ja nicht mal deine Einkaufstasche am Boden abstellen usw

Das Veterinäramt wird das wohl nicht interessieren, aber das Amt welches bei Euch für die Hundeanmeldung und damit HUNDESTEUER zuständig ist. Hundesteuer nicht zu zahlen fällt unter Steuerhinterziehung, da werden die lahmsten Ämter munter. Kannst ja mal nett nachfragen....