Nachbar hat packet angenommen und es dann zurückgeschickt?

bikerfan73  09.11.2024, 10:57

War der Verkäufer gewerblich oder privat? Es gab keine Abstellerlaubnis, oder?

Elimi372kdj 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 10:59

War privat, erlaubnis gab es nicht aber dpd sagte mir es ist so oder so in jedem fall erlaubt es beim nachbarn abzugeben

6 Antworten

Von Experte Jjjjj24472929 bestätigt

https://www.hopkins.law/expertise/paketananahme

Wenn der Nachbar eine Sendung nicht abholt, die Sie angenommen haben, darf das Paket nicht einfach vor die Tür des Nachbars gestellt, zurückgeschickt oder in ein Fundbüro gebracht werden. Sie haben eine Aufbewahrungspflicht für das Paket, solange es bei Ihnen hinterlegt ist.
Wenn der Nachbar das Paket nicht abholt und Sie es nicht länger aufbewahren möchten, sollten Sie den Nachbarn kontaktieren und eine angemessene Frist für die Abholung vereinbaren. Wenn der Nachbar das Paket auch nach Ablauf dieser Frist nicht abholt, sollten Sie sich an den Paketzusteller oder den Versender des Pakets wenden, um weitere Schritte zu besprechen.

Niemand hat die Nachbarin gezwungen, das Paket anzunehmen, oder? Wenn sie es nicht angenommen hätte, wäre es z. B. bei einer Filiale hinterlegt worden und du hättest weniger Probleme als jetzt in dieser Situation.

D.h. du hast Schadenersatzansprüche ggü. der Nachbarin, aber auch eine Schadensminderungspflicht. Heißt:

Versuche mit dem Absender zu reden, ob es eine günstige Lösung gibt. Wenn's nur ein paar EUR extra für den 2 Versand sind, würde ich der Nachbarin mit Zeugen direkt an ihrem(!) Briefkasten (informiere dich bzgl. Details) schriftlich eine Unterlassungsaufforderung zustellen, die ungefähr so lautet (ohne die juristischen Formalitäten zu kennen, informiere dich):

[Anrede]
Sie haben ein Paket für mich angenommen. Das finde ich sehr nett. Völlig inakzeptabel ist aber, dass Sie laut Ihrer Aussage (Anmerkung an OP: So war's doch?) gegen die gesetzlichen Vorschriften in diesem Fall verstoßen haben, sodass mir ein Schaden entstanden ist (konkret nennen, z. B. xEUR zusätzliche Kosten und viel Rennerei).
Deswegen fordere ich Sie hiermit dazu auf, zukünftig alle Handlungen im Zusammenhang mit Lieferungen für mich zu unterlassen, durch die ich absehbar Schäden erleide, wie z. B. Rücksendung meiner Lieferungen ohne Absprache bzw. ausreichende Fristsetzung.
Ich erwarte nicht, dass Sie für mich Pakete annehmen. Wenn Sie sie nicht annehmen, werden diese i.d.R. in einer Filiale zur Abholung hinterlegt, was ein viel kleineres Problem für mich ist, als wenn Sie sie einfach ohne mir eine ausreichende Frist sie abzuholen einzuräumen zurücksenden.
Wenn das nochmal passieren sollte, behalte ich mir vor, Ihnen ggü. Schadenersatzansprüche geltend zu machen und ggf. Strafanzeige gegen Sie zu stellen.

usw.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Leider dumm gelaufen du must immer mit dem Händler reden nicht mit dem Packetdienstleiter und der muss auf die Rücksendung jetzt warten.

Warum nimmt man ein Packet erst an und wirft es dann in einen Briefkasten habe ich so noch nie erlebt.

Die Nachbarin darf das nicht. Sie hat das Paket freiwillig angenommen, als Service für dich, sie war nicht dazu verpflichtet!

Dann muss sie auch darauf aufpassen und es dir Aushändigen.

Vor allem hat sie die Sendung sogar direkt am selben Tag in einen Briefkasten eines anderen Unternehmens geworfen, das geht gar nicht.

Kontaktiere den Versender wenn es ein gewerblicher Verkauf war. Diesem musst du volle Anschrift der Nachbarin und alles Details geben und unterschreiben, dass diese Angaben korrekt waren. Dann sendet der dir neue Ware und macht der Nachbarin die hölle heiß (Schadensersatzansprüche, Anzeige usw)

Wenn der Versender Privat war (z.B. Kleinanzeigen oder vinted), oder der Gewerbliche sich querstellt oder du die Nachbarn nicht magst und sie selber amzeigen willst, kannst du direkt ihr Schadensersatzansprüche machen und sie anzeigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner

Beim privaten Kauf liegt das Versandrisiko leider bei Dir. Beim gewerblichen Verkauf hätte der Verkäufer haften müssen. Die Aussage von DPD ist allerdings Blödsinn. Natürlich dürfen die das Paket ohne Abstellerlaubnis nur Dir aushändigen und niemanden anders. Das ist deren Problem. Recht haben und Recht bekommen sind leider im zwei unterschiedliche Sachen.

Du kannst Dich aber in so einem Fall an die Bundesnetzagentur wenden. Die sind für die Überwachung der gesetzlichen Regeln unter anderen bei den Paketdienstleistern zuständig.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99118028261000


Jjjjj24472929  09.11.2024, 19:15

Nope, die Nachbarschaftszustellung ist, wenn nicht unterbunden, in den AGB geregelt und zulässig und legitim Schadensersatzansprüche und Anzeige müssen da gegen die Nachbarin gemacht werden.

Elimi372kdj 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 11:08

Habe es aber über vinted mit käuferschutz gekauft also ist das versandrisiko dann doch bei vinted oder?

bikerfan73  09.11.2024, 11:33
@bikerfan73

Nachtrag: ich würde den Verkäufer darüber trotzdem in Kenntnis setzen. Die Post hat jetzt (im Zweifel) das Paket und es entspricht nicht deren Beförderungsbedingungen. In so einem Fall ist die Post verpflichtet, das Paket an den Absender zurück zu senden. Sie kann dafür aber nachträglich eine Gebühr erheben. Nicht dass der Verkäufer die Annahme verweigert.

Es steht der Absender und Empfänger drauf. Einer wird es bekommen. Ein Paket passt nicht durch den Schlitz am Kasten. Dann muss er es aufgegeben haben. Und Porto dafür wird er nicht freiwillig gezahlt haben. Lässt sich das nicht aufklären, mache eine Anzeige gegen den Nachbarn. Anmerkung: Habt ihr aber schlechte Beziehungen in eurem Umfeld.