Nach wieviel Monaten Ausland erlischt die Niederlassungserlaubnis für Deutschland?

6 Antworten

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Nach 6 Monaten. Nachzulesen unter: §51(1)Nr.7 AufenthG


Dabbel  24.09.2010, 09:56

Hallo, vielleicht noch eine kleiner Verweis auf die Absätze 2 bis 4 des § 51 AufenthG. Da wird die mögliche Frist gewaltig erweitert und relativiert.

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:00
@Dabbel

"(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, ... wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient."

Er erzählt nur gutes über Deutschland in Brasilien. :)

Dabbel  24.09.2010, 10:09
@suki11

"Er erzählt nur gutes über Deutschland in Brasilien" hmmm... das wundert mich aber dann doch sehr. Wo nimmt er das her?

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:11
@Dabbel

Er wollte ja zurück nach Brasilien, aber will jetzt (wegen mir) wieder nach Deutschland. ^^

Und so schlecht scheint es in D auch nicht zu sein. Ich war schon 3 mal in Brasilien. Ein schönes Land. Aber in Köln kann man halt doch mehr machen.

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:12
@Dabbel

Hier gibt es auch besseres Bier. :)

Alleine in Köln gibt es mehr Kölsch-Marken als alle Biersorten in Brasilien zusammen genommen. Und die trinken auch sehr gerne und viel Bier da. Wenn ich denen erzähle wie viel Biersorten es hier gibt, kriegen die große Augen. :)

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:24
@suki11

Das totale hin und her und Chaos. -.-

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:26
@Dabbel

Und mit dem Auto fahren die sich alle da zu Krüppeln. Das ist echt ganz schlimm. Alleine 2 Brüder können nicht mehr laufen, weil sie sich und ihr Auto zu Schrott gefahren haben.

Wenn ich mit denen gefahren bin, war ich immer am beten.

Dabbel  24.09.2010, 10:32
@suki11

Na ja...Biersorten... und wenn man dann nachschaut, dass einige der großen deutschen Marken fest in brasilianischer Hand sind. Gugel mal nach Inbev und du wirst dich wundern, wem z.B. Becks gehört. "Wenn ich mit denen gefahren bin, war ich immer am beten." dann solltest du mal in einem napoletanischen Taxi fahren. ;-)

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:33
@Dabbel

Nun trotzdem sind das unterschiedliche Biersorten, die unterschiedliche gebraut werden.

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 10:34
@Dabbel

Dann fahr mal mit nem frisch vermählten Ehemann nach der Kirche in der Nacht durch Sao Paulo ... ^^

Da wirste dich ins Taxi nach Neapel wünschen. :)

suki11 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 09:53

Danke sehr!!! :)

Hallo,

wenn man "aus einem der Natur nach nicht vorübergehendem Grund" das Bundesgebiet verlässt, erlischt der Aufenthaltstitel. Bei deinem Freund ist war Auslandsaufenthalt jedoch nur von vornherein begrenzt, so dass kein Erlöschen erfolgt. Da aber ein brasilianischer Staatsangehöriger aber auch so, ohne Sichtvermerk einreisen kann, wäre die Einreise auch nach Erlöschen des Aufenthaltstitels problemlos möglich. mfG Dabbel

Hallo! Vorsichtig - die sechs Monats sind nur ein Anhalt. Die Ausländerbehörde kann schon früher den Wegfall der Niederlassungserlaubns feststellen, wenn die Ausreise von der Natur aus nicht nur als vorübergehend ist. Das kann man bei einer Abmeldung feststellen. Dann hätte dein Freund keine Niederlassungserlaubnis mehr. Er kann als Brasilianer aber auf jedem Fall Visumsfrei einreisen und sich dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.


suki11 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 09:09

Danke sehr.

Eigentlich dürfte es keine Probleme geben. Er kann ja auch eine Weltreise unternehmen was über ein Jahr dauert. Er muss eine Postadresse haben. und ggf. bei der behörde für die Zeit abmelden. Bin mir aber nicht sicher.

Ohne Abmeldung beim Einwohnermeldeamt nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Mit Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sofortiges Erlöschen der Niederlassungserlaubnis.