Nach wieviel Monaten Ausland erlischt die Niederlassungserlaubnis für Deutschland?
Ich habe einen brasilianischen Freund, der lebte 10 Jahre in Deutschland und hat eine deutsche Niederlassungserlaubnis in seinem brasilianischen Pass. Eine Niederlassungserlaubis ist für Ausländer die höchste Form des Aufenthaltsrechts.
Vor 3,5 Monaten (06.06.) hat er sich hier abgemeldet und ist zurück in die Heimat. Jetzt will aber wieder zurück nach Deutschland kommen. Er ist schon 3,5 Monate im Ausland.
Ab wann kann er nicht mehr problemlos zurück kommen?
6 Antworten
Nach 6 Monaten. Nachzulesen unter: §51(1)Nr.7 AufenthG
Ja. Hab ich gerade gelesen.
Hier gibt es auch besseres Bier. :)
Alleine in Köln gibt es mehr Kölsch-Marken als alle Biersorten in Brasilien zusammen genommen. Und die trinken auch sehr gerne und viel Bier da. Wenn ich denen erzähle wie viel Biersorten es hier gibt, kriegen die große Augen. :)
Na ja...Biersorten... und wenn man dann nachschaut, dass einige der großen deutschen Marken fest in brasilianischer Hand sind. Gugel mal nach Inbev und du wirst dich wundern, wem z.B. Becks gehört. "Wenn ich mit denen gefahren bin, war ich immer am beten." dann solltest du mal in einem napoletanischen Taxi fahren. ;-)
Hallo,
wenn man "aus einem der Natur nach nicht vorübergehendem Grund" das Bundesgebiet verlässt, erlischt der Aufenthaltstitel. Bei deinem Freund ist war Auslandsaufenthalt jedoch nur von vornherein begrenzt, so dass kein Erlöschen erfolgt. Da aber ein brasilianischer Staatsangehöriger aber auch so, ohne Sichtvermerk einreisen kann, wäre die Einreise auch nach Erlöschen des Aufenthaltstitels problemlos möglich. mfG Dabbel
Hallo! Vorsichtig - die sechs Monats sind nur ein Anhalt. Die Ausländerbehörde kann schon früher den Wegfall der Niederlassungserlaubns feststellen, wenn die Ausreise von der Natur aus nicht nur als vorübergehend ist. Das kann man bei einer Abmeldung feststellen. Dann hätte dein Freund keine Niederlassungserlaubnis mehr. Er kann als Brasilianer aber auf jedem Fall Visumsfrei einreisen und sich dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Eigentlich dürfte es keine Probleme geben. Er kann ja auch eine Weltreise unternehmen was über ein Jahr dauert. Er muss eine Postadresse haben. und ggf. bei der behörde für die Zeit abmelden. Bin mir aber nicht sicher.
Ohne Abmeldung beim Einwohnermeldeamt nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Mit Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sofortiges Erlöschen der Niederlassungserlaubnis.
Hallo, vielleicht noch eine kleiner Verweis auf die Absätze 2 bis 4 des § 51 AufenthG. Da wird die mögliche Frist gewaltig erweitert und relativiert.