Solange die Abwehr erforderlich ist, die Angriffe abzuwehren, sind sie auch gerechtfertigt =erlaubte Notwehr.

Allerdings bist du auch mit einem Jahr Kampfsporterfahrung immer noch ein Anfänger. Deshalb würde das bei einem evtl. Gerichtsverfahren kaum eine Rolle spielen.

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Versuche, es über den Verfall durch die Polizei regeln zu lassen. Die Polizei kann den Wert des iPhone im Rahmen des Verfalls als Wertersatz beschlagnahmen und dir zuführen. Stell den Antrag bei der Polizei.

Wenn du die betreffenden Regleungen suchst, dab § 73 StGB findest du was dazu.

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Das war ein rein polizeilicher Gewahrsam zur ID-Feststellung, der nichts mit irgendwelchen Vorstrafen zu tun hat. Evtl. taucht der in polizeiinternen Dateien auf, ist aber kein Hinderungsgrund für eine Einstellung. Jeder Polizist, der diesen Datensatz sieht, weiss ihn sofort zu werten.

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Theoretisch könnte eine TKÜ von 2 Jahren Dauer möglich sein, was aber kaum in der Praxis vorkommt. Die Maßnahme wird nur immer in 3-Monatsschritten angeordnet, für länger nicht.

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann wird auch die TKÜ abgeschlossen. Eine Neuanordnung kommt dann nicht mehr in Frage.

Wurde dein Handy abgehört, so hätte man dich nach Ende der TKÜ darüber informieren müssen (§ 101 StPO).

Allerdings gibt es die grundsätzliche Überwachung nach dem G10-Gesetz, von der sind wir alle betroffen, merken davon nichts und werden auch nicht benachrichtigt.

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Öffentliche Widmung heisst nicht, dass die Kommune alles mit der Straße machen darf, was sie will.

Lege gegen den Bau Widerspruch ein, dann muss die Kommune eindeutig rechtlich begründen, warum sie das machen darf (oder auch nicht). Notfalls dagegen klagen.

Letztlich ist es nicht das Eigentum der Kommune, wenn sie die Straße asphaltiert, greift sie in das Eigentum anderer Menschen ein. dazu bedarf es einer Rechtsgrundlage.

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Hast du schon mal hier geschaut:

http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat

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Es gab mal einige sehr kluge Menschen, die haben diese Naturrechte beschrieben:

"Alle Menschen wurden in Gleichheit erschaffen; der Schöpfer hat ihnen unveräußerliche Rechte gegeben, deren erste da sind: das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit, das Recht auf Streben nach Glück. Um den Genuss dieser Rechte zu sichern, haben sich die Menschen Regierungen gegeben. Deren Legitimität beruht auf der Zustimmung der Bürger."

Von einem Comnputer lese ich da nichts.

(Der Text stammt von Thomas Jefferson und Benjamin Franklin in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten vom 4.Juli 1767)

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Vielleicht solltest du noch darlegen, wo denn dein italienischer Junge herkommt. Denn je nach Gegend sind die Namen recht unterschiedlich.

Schau mal hier:

http://www.nomix.it/nomi-italiani-maschili-e-femminili.php

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Die Polizei kann dich durchaus im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung anhalten und befragen.

Du bist verpflichtet, mindestens deine Personaldaten anzugeben. Zu weiteren Angaben bist du verpflichtet, wenn diese Angaben von der Polizei benötigt werden, ihre Aufgaben (außerhalb des Strafverfahrens) wahrzunehmen.

Diese Auskunftspflicht kann ggf. mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden.

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Verlange schriftlich die unverzügliche Herausgabe der bei dir sichergestellten Gegenstände und bestehe auf einer richterlichen Entscheidung über die Beschlagnahme. Führe dabei insbesondere die bisher vergangene Zeit an und dass dir dadurch Nachteile entstehen.

Mach nichts mündlich oder telefonisch, das hat keinen Wert.

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Ich vermute, dass es darauf hinausläuft, dass es sich bei diesem Messer um einen verbotenen Gegenstand nach Anl. 2 Nr. 1.4.1 zum Waffg handelt. Der bloße Besitz ist eine Straftat.

Die Strafandrohung dazu ist nach § 52 Abs.3 Nr. 1 WaffG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

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Du kannst durchaus studieren. Wenn du nach mindestens 4 Jahren dein Hochschulstudium abschließt, kannst du bei der Polizei als Ratsanwärter anfangen. Welches Studium du machst, ist im Grunde egal (es wurden schon Theologen eingestellt, nur weil sie 4 Jahre Hochschulstudium absolviert hatten). Du musst auf jeden Fall noch einige Zeit auf die Deutsche Hochschule der Polizei (ehem. PFA) in Münster.

Wenn du mit Abi direkt zur Polizei gehst, dann kannst du dort dein polizeispezifisches Studium machen.

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DHL will doch nur die Identität sicherstellen. Wieso die das an der Gültigkeit eine Personalausweises festmachen, ist mir schleierhaft. Das ist doch nur Prinzipienreiterei. Bestehe einfach auf Aushändigung des Paketes.

Ich würde mich schriftlich bei der DHL Geschäftsleitung beschweren und die unverzügliche Lieferung verlangen.

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Tatoo erlaubt oder nicht erlaubt:

Wenn zwei gleichgute Bewerber da sind, wen wird man nehmen? Den mit sauberer oder den mit der perforierten Haut?

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Egal wie das Verfahren ausgeht, du bist jetzt schon im Aktenbestand der Polizei drin. Und das bleibt so für die nächsten Jahre.

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Du kannst durchaus bei der deutschen Polizei Strafanzeig erstatten. Das deutsche Strafrecht ist auch auf Taten gegen einen Deutschen im Ausland anwendbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html

aber die Spanier haben es nicht so mit englisch

deutsch wäre vermutlich noch eher gegangen.

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Sdhau mal in § 95 VVG rein. Dort steht, dass der Erwerber einer versicherten Sache auch die Versicherung mit übernimmt. Ihr seid also gar nicht mehr der Versicherungsnehmer, sondern der Käufer. Ich würde schleunigst die Versicherung über den Verkauf informieren.

http://dejure.org/gesetze/VVG/95.html

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Wenn das Messer grundsätzlich erlaubt, aber das Führen verboten ist, dann ist dies eine Owi nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG. Die Owi kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € Geldbuße geahndet werden (§ 53 Abs. 2 WaffG).

http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/53-bussgeldvorschriften

Die Geldbuße durfte aber wesentlich geringer ausfallen, vermutlich eher im zweistelligem Bereich.

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