Theoretisch könnte eine TKÜ von 2 Jahren Dauer möglich sein, was aber kaum in der Praxis vorkommt. Die Maßnahme wird nur immer in 3-Monatsschritten angeordnet, für länger nicht.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann wird auch die TKÜ abgeschlossen. Eine Neuanordnung kommt dann nicht mehr in Frage.
Wurde dein Handy abgehört, so hätte man dich nach Ende der TKÜ darüber informieren müssen (§ 101 StPO).
Allerdings gibt es die grundsätzliche Überwachung nach dem G10-Gesetz, von der sind wir alle betroffen, merken davon nichts und werden auch nicht benachrichtigt.