Nach Stuttgart ziehen trotz Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeisamt den Wohnort bestimmen darf. Ganz sicher weiß ich das aber leider nicht.

Mit Sicherheit musst Du diese Art Veränderung beim Amt anzeigen und vermutlich ist es auch kein Fehler, mit deinem Sachbearbeiter dort darüber zu sprechen.

Wenn die Chancen Arbeit zu finden besser sind, und ich kann mir vorstellen, dass Stuttgart da schon eine Perspektive ist, warum sollte auch jemand was dagegen haben.

Alles Gute!

Wenn du ALG - 1 bekommen würdest wäre das kein Problem, bekommst du aber ALG - 2 vom Jobcenter, dann musst du schon nachweisen das du einen wichtigen Grund für deinen Umzug hast, zumindest dann, wenn du auf finanzielle Unterstützung für den Umzug angewiesen bist.

Ein wichtiger Grund wäre z.B.das du nachweisen kannst das du einen sozialversicherungspflichtigen Job haben könntest, oder sogar schon einen Arbeitsvertrag hast, nicht nur das deine Möglichkeit einen zu bekommen in der neuen Stadt höher wären.

Wenn du dir ZUERST eine Stelle suchst, kannst du die Umzugskosten und die Übergangszeit von der Arbeitsagentur bezahlen lassen. Auch Bewerbungen (die ja fast ausschließlich erst einmal online erfolgen), kannst du ohne weiteres vom jetzigen Wohnort aus organisieren. Vorstellungsgespräche zahlt ebenfalls die Arbeitsagentur, wenn du VORHER den Antrag dazu stellst.

Ja und nein.

Dein Anspruch auf ALg2 besteht auch beim neuen Amt.

Das Problem sind die Umzugskosten. Das Amt muß diese nicht übernehmen, wenn es kein Sinn in dem Umzug sieht.