Nach 2 (Garantie-)Reparatur immernoch der selbe Fehler da(HP)?
Hallo
Ich habe seit Kauf an meines HP Laptops den 502 CMOS Checksum Invalid Fehler. Ich habe ihn zur Reparatur geschickt die 1 Woche gedauert hat. (Die CMOS Batterie wurde getauscht.) Nachdem er wieder da war, war der Fehler immernoch vorhanden und wurde ein 2 mal zur Reparatur geschickt. Ich möchte darauf hinweisen das alle Reparaturen von HP durchgeführt wurden. Beim 2 mal hat es etwas über 2 Wochen gedauert. (Es wurde das Motherboard getauscht.) Der Fehler ist immernoch nicht behoben wurden. Ich habe 3 Arbeitswochen verpasst! Ich weiß nicht ob ich es nochmal schicken soll oder was anderes machen soll.
(Garantie noch gültig und noch nie etwas von einem anderen Store oder selber was dran "gebaut" und ist relativ neu >1Jahr)
Bitte um Hilfe. Danke
1 Antwort
Wenn ich richtig informiert bin, dann solltest Du - sofern Du noch Garantie/Gewährleistung hast - den Laptop ein drittes Mal einschicken. Man muß dem Hersteller 3 Nachbesserungsversuche geben. Sollte dann der Fehler immer noch da sein, kannst Du das Gerät zurück geben und der Kaufpreis (abzüglich einer Minderungspauschale wegen Deiner Benutzung) wird erstattet.
Ich hoffe nur für Dich, das Du nicht eigenmächtig den Laptop weggeschickt hast, sondern über den Verkäufer des Gerätes den Reklamationsweg gewählt hast. Der ist nämlich Dir gegenüber Gewährleistungspflichtig, so dass Dir keine Kosten entstehen.
War bei meiner Kurzen auch so : Acer Notebook bei Mediamarkt gekauft. Innerhalb Gewährleistungspflicht Akku defekt. Bei Mediamarkt reklamiert, die haben ihn eingeschickt, 6 ! Wochen Wartezeit, zurückbekommen, 2 Tage später wieder Akkufehler, Dieselbe Prozedur, wieder 6 ! Wochen gewartet . Meine Nachfrage ergab, dass wir es ein 3. Mal hätten machen müssen, danach hätten wir den Kaufpreis zurückbekommen. Aber nach 2. Reparatur war alles gut.....
Man muß dem Hersteller 3 Nachbesserungsversuche geben
Nach bereits dem zweiten erfolglosen Nachbesserugsversuch des gleichen Mangels gilt dies bei einem Sachmangel (Gewährleistung) als fehlgeschlagen.
Wenn es sich aber um eine Nachbesserung bei Inanspruchnahme einer Garantie handelt (lt. Frage) greift dies nicht.