Mutter Kind Kur - Einwilligung des Vater s?
Folgender Sachverhalt:
Ich bin geschieden, mein Sohn (11 Jahre) wohnt lt. Gerichtsbeschluss (Einigung im Einvernehmen) mit Hauptwohnsitz bei mir - seit 2 Jahren - unsere Gemeinsame Tochter (10 Jahre) wohnt mit Hauptwohnsitz bei der geschiedenen Mutter. Wir üben gemeinsame Sorge, gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht aus.
Für die Sommerferien 2023 haben wir Anfangs des Jahres vereinbart das meine Ex Frau mit beiden Kindern 1 Woche an die Nordsee fährt - sie wollte das Datum schon exakt haben - da sie eine Unterkunft (FeWo) gebucht hat. Wir haben uns geeinigt - da wir den Umgang in den Sommerferien die letzen 5 Jahre immer auf 2 Wochen - 1 Woche - 2 Wochen 1 Woche aufgeteilt haben - damit die Kinder nicht länger als 2 Wochen durchgehend beim anderen sind. Das wäre somit so Ok - wurde von mir genehmigt.
Letze Woche als ich den Sohn zum Umgang brachte wurde mir beim Verlassen ihrer Wohnung an der Türe gesagt sie müsse wohl den Nordsee Urlaub verschieben - da sie eine Mutterkind Kur genehmigt bekommen hat - und das genau in den Zeitraum fällt.
Auf meine Frage - das man sowas ja Beantragen muss - und ob sie da nicht vorher fragen kann - keine Antwort.
Auf mein Drängen hat Sie mir dann doch die erste Seite des schreibens per Messenger geschickt - und sich mitgeteilt sie wird sich um die Termine kümmern.
Nun hat Sie mir mitgeteilt das sie einen Ausweichtermin bekommen hat - da sie ja von 30.07. bis 06.08. an die Nordesee fahren will (Stornogebühr 90%) - der neue Zeitraum für die Kur ist der 16.08. bis 06.09.2023. Die Ferien in Bayern sind vom 28.07.-11.09.2023 ! Sie möchte beides durchziehen.
Abgesehen von der Art und weise unfreundlich - keine Frage - kein Ausglich nichts.
Ich hab dann versucht am Sonntag als ich meinen Sohn vom Umgang abgholt habe zu reden - mit allen 4 - ob die Problematik schon bekannt ist .....das fand Sie vorden Kindern eine Frechheit - und mir wurde nur "Neid auf eine genehmigte Kur unterstellt".......den Kindern wurde es als "Urlaub mit der Mama in einem Hotel das nix kostet" verkauft.....!
Die Kinder sind laut dem Schreiben "Begleitkinder" ohne Anwendung, ich hab ihr darauf hin ein Betreuungsanbebot unterbreitet - das von ihr sofortabgelehnt wurde.
Erst nachdem ich ihr da keine Einigung und kein vorschlag von ihr kam - den vorschlag gemacht habe (was für Sie bereits wieder eine Drohnung meinerseits darstellt) die Sache des Ferienumgangs durchs Familiengericht regeln zu lassen - kam dann ihr Vorschlag - ich könnte im Gegenzug die ganzen Herbstferien haben.
Nun meine Fragen
-Kann Sie das so einfach durchziehen ?
-Kann sie obwohl der Sohn bei mir lebt einfach so über ihn bestimmen ?
5 Antworten
Das Problem ist dass ich vor 4 Jahren auch eine Vater-Kind-Kur beantragt habe , damals war eine Trennung , jedoch das Kind gerne bei mir. Jedoch hat mir die KM das Kind nicht mitgegeben mit der Begründung das 3 Wochen so lange sind und ich auch nicht so einen Vater sind Bezug brauche . 1 Jahr später ist sie mit ihr gefahren und dieses Jahr hat sie mir gerade mitgeteilt sie hat wieder eine genehmigt bekommen - nur diesmal hat sie mich nicht informiert. Die Voraussetzungen sind bei allen Beteiligten durchaus gegeben, aber man hätte sich ja auch hineinteilen können. Ich finde das Verhalten der KM unter niedrigster Schublade aber man merkt auch immer wieder dass die Mütterihre Machtposition ausüben wollen.
Ich bin mir sehr sicher, wenn sie es erfährt, dass meine Tochter auch nicht begeistert sein wird wie hinter meinem Rücken gehandelt wurde.
Danke dir für deine Antwort - ja die Mütter spielen hier wohl ihre Macht aus......denn jeder Anwalt und jedes Gericht wird hier sagen - warum - es dient ja für das Wohl von Mutter und Kind.......egal wie die Mutter sich dem Kindsvater gegenüber benimmt - und das wissen die meisten Mütter.....leider !
freu dich doch, dass sie mit den kindern für 3 wochen eine mutter-kind-kur macht. das tut auch den kindern mal gut gemeinsam zeit als familie verbringen zu können.
sie hat dir die herbstferien angeboten und das ist auch in ordnung. von daher hör auf dir ständig selbst steine in den weg zu legen und lass die kinder ziehen.
Nein, kann sie nicht. Einer Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur geht ein Antragsprozess voraus, der schon eine ganze Weile dauern dürfte.
Sie hätte dich informieren müssen, dass sie beabsichtigt, eine Mutter -Kind- Kur zu machen. Natürlich könntest du dem Sohn jetzt den Aufenthalt verbieten, ihn nicht mitfahren lassen, aber willst du das wirklich?
Entweder sie storniert den Nordseeurlaub oder du fährst an ihrer Stelle mit den beiden Kindern in dieser Zeit dorthin, wäre das eine Alternative für dich?
Denn sie hat ja Erholung in der Mutter-Kind-Kur und beide Kinder dann 3 Wochen am Stück.
Und die Herbstferien sind kein Ausgleich, viel zu kurz im Vergleich zu dem anderen.
Nur, was willst du jetzt unternehmen- auf dem Rücken der Kinder? Kannst du nicht sagen, daß du den Urlaub von ihr übernimmst mit den Kindern?
...das hab ich ihr auch schon gesagt - das es jetz wieder zu lasten der Kinder geht......aber warum soll ich wohin fahren - wo ich gar nicht hin will......
Stimmt auch wieder. Aber irgendeine Lösung müsst ihr finden. Sonst mach ihr den Vorschlag, die dir nun fehlenden Tage komplett auf 2024 zu übertragen und sie soll es dir schriftlich geben. Mit der Entscheidung deinerseits, wann du die Kinder nehmen willst, d.h. du hast das Vorrecht für 2024.
Das Probllem das ich sehe - wir hatten ja 2018 einen Kurs bei der Caritas Besucht - Getrennte Eltern - sorge usw. danach...." Bei dem Kurs saß ich 2 x alleine drin - weil Sie die Termine vergessen hatte - obwohl ihr Anwalt das damals vorgeschlagen hat...! Sie hat einfach nichts gelernt - kein Anstand. Wenn Sie jetz recht bekommt - gehts nur schlimmer weiter....ich hatte in diesem Fall mehrmals versuchte freundlich eine Lösung zu finden - sie auf ihr fehlverhalten aufmerksam zu machen - mir schlug nur Hass und Wut entgegen....erst als ich das Familiengericht ins Spiel brachte - kam ihr Vorschlag.....das ist mir auf die Dauer - also jedes Jahr - zu mühselig - ich würd gerne mal einen Punkt ziehen - einen Dicken !
Ich wollte eig. Wissen ob Sie das so einfach darf in unserer Konstellation ? Die Familie die es einmal gab - gibt es leider nicht mehr !
Meine Kinder wollen übrigens was ich so mitgekommen habe - auch nicht die hälfte der Ferien in so einer Kur verbringen......
kam dann ihr Vorschlag - ich k�nnte im Gegenzug die ganzen Herbstferien haben.
Von Euren Streit und der Macht der Mütter mal abgesehen ...
... wäre das denn ein akzeptabler Vorschlag für Dich?
Ich wäge es noch ab - da meine Kinder ja gar ned wissen was auf sie zukommt......und warum soll ich ein Fehlverhalten akzeptieren. Ich fliege jetz Pfingsten mit meinen Kindern weg - statt in den Sommerferien - ich hab Sie brav gefragt - auch um den Ausgleich der tage die wir von ihren "Ferientagen" benötigen - diese hat sie dann bereits Ostern im Voraus nehmen können - und die Kinder länger gehabt. Von daher dachte ich wenn ich es richtig mache - würd sie es auch so tun...aber leider nicht.....
.und warum soll ich ein Fehlverhalten akzeptieren.
Getrennte Mütter leisten sich gerne "Fehlverhalten zu Lasten der Väter" ohne dass sie auch nur im Geringsten juristische Probleme/Strafen zu erwarten haben.
Das mag getrennten Vätern nicht gefallen, ist in unserem Land aber Standard.
Ich denke Sie müsste halt einfach mal merken das nicht alles geht - einen Urlaub verbindlich buchen - und eine Kur beantragen....! Im Trennungsjahr haben wir auch noch 2 Monate vor der Trennung eine Flugreise gemeinsam gebucht .....der Spass hatte mich damals 700 EUR Stornogebühr gekostet.....aber leider gibt es Dinge die kann man nicht ändern.......