Mutter Kind Kur - Einwilligung des Vater s?

Folgender Sachverhalt:

Ich bin geschieden, mein Sohn (11 Jahre) wohnt lt. Gerichtsbeschluss (Einigung im Einvernehmen) mit Hauptwohnsitz bei mir - seit 2 Jahren - unsere Gemeinsame Tochter (10 Jahre) wohnt mit Hauptwohnsitz bei der geschiedenen Mutter. Wir üben gemeinsame Sorge, gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht aus.

Für die Sommerferien 2023 haben wir Anfangs des Jahres vereinbart das meine Ex Frau mit beiden Kindern 1 Woche an die Nordsee fährt - sie wollte das Datum schon exakt haben - da sie eine Unterkunft (FeWo) gebucht hat. Wir haben uns geeinigt - da wir den Umgang in den Sommerferien die letzen 5 Jahre immer auf 2 Wochen - 1 Woche - 2 Wochen 1 Woche aufgeteilt haben - damit die Kinder nicht länger als 2 Wochen durchgehend beim anderen sind. Das wäre somit so Ok - wurde von mir genehmigt.

Letze Woche als ich den Sohn zum Umgang brachte wurde mir beim Verlassen ihrer Wohnung an der Türe gesagt sie müsse wohl den Nordsee Urlaub verschieben - da sie eine Mutterkind Kur genehmigt bekommen hat - und das genau in den Zeitraum fällt.

Auf meine Frage - das man sowas ja Beantragen muss - und ob sie da nicht vorher fragen kann - keine Antwort.

Auf mein Drängen hat Sie mir dann doch die erste Seite des schreibens per Messenger geschickt - und sich mitgeteilt sie wird sich um die Termine kümmern.

Nun hat Sie mir mitgeteilt das sie einen Ausweichtermin bekommen hat - da sie ja von 30.07. bis 06.08. an die Nordesee fahren will (Stornogebühr 90%) - der neue Zeitraum für die Kur ist der 16.08. bis 06.09.2023. Die Ferien in Bayern sind vom 28.07.-11.09.2023 ! Sie möchte beides durchziehen.

Abgesehen von der Art und weise unfreundlich - keine Frage - kein Ausglich nichts.

Ich hab dann versucht am Sonntag als ich meinen Sohn vom Umgang abgholt habe zu reden - mit allen 4 - ob die Problematik schon bekannt ist .....das fand Sie vorden Kindern eine Frechheit - und mir wurde nur "Neid auf eine genehmigte Kur unterstellt".......den Kindern wurde es als "Urlaub mit der Mama in einem Hotel das nix kostet" verkauft.....!

Die Kinder sind laut dem Schreiben "Begleitkinder" ohne Anwendung, ich hab ihr darauf hin ein Betreuungsanbebot unterbreitet - das von ihr sofortabgelehnt wurde.

Erst nachdem ich ihr da keine Einigung und kein vorschlag von ihr kam - den vorschlag gemacht habe (was für Sie bereits wieder eine Drohnung meinerseits darstellt) die Sache des Ferienumgangs durchs Familiengericht regeln zu lassen - kam dann ihr Vorschlag - ich könnte im Gegenzug die ganzen Herbstferien haben.

Nun meine Fragen

-Kann Sie das so einfach durchziehen ?

-Kann sie obwohl der Sohn bei mir lebt einfach so über ihn bestimmen ?

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Ich wollte eig. Wissen ob Sie das so einfach darf in unserer Konstellation ? Die Familie die es einmal gab - gibt es leider nicht mehr !

Meine Kinder wollen übrigens was ich so mitgekommen habe - auch nicht die hälfte der Ferien in so einer Kur verbringen......

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Ich hab heute meinen Sohn abgholt - morgen ist die GEb. Party - die Familie fährt mit den Kindern in einen INdoor Spielepark - dieser liegt ca. 35 km von mir - ich hab die Mutter vom Geb. Kind angerufen - und gesagt ich bring ihn hin - mein Sohn freut sich total.

Als ich ihn nun heute abgeholt hab - fragte ich ob mein Sohn auch ein Geschenk hat - darauf sagte sie dann nein - kann ich ja machen - fällt ja auf Papa Wo Ende......! Ich hab sie dann darauf hingwiesen das ich unterhalt bezahle - und für Sachen die hier - in die Zuständigkeit fallen wo das kind meistens wohnt..ich nicht zuständig bin.....ich meine ich fahr eig. nur wegen meinem Jungen morgen gut wieder 120 km rum.....

Sie meinte dann heute mittag als ich die Kinder holte - das ich ja eh jetz noch die möglichkeit hätte - ein geschenk zu besorgen.....!

Ich bin eher der Meinung - er ist dort eingeladen wo er sich die meiste Zeit aufhält.....dann bin ich da nicht zuständig....wenn mein Junge mir nicht so leid tun würde - würd ich eig. sagen - Mein Umgang - Meine Zeit.....aber was tut man nicht...

Aber ich find das mal wieder typisch.....

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Da kannst du gar nix verlangen - bei meiner Trennung wurde mir gleich gesagt "Mein Anwalt sagte das ist dein Problem."

letzendlich argumentieren die ja das du beim Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes in Abzug bringen darfst....!

Wenn natürlich ein gemeinsames Sorgerecht besteht hätte sie dich schon fragen müssen .dh.Sie hat auch nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ?

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