Muss WohnBau der Hundehaltung erst zustimmen?
Hallo, ich hab da eine ernste Frage:
Muss die Wohnbau der Hundehaltung erst zustimmen, oder ist es rechtlich erlaubt einen Hund unabhängig von der Zustimmung des Eigentümers in der Wohnung zu halten - SOFERN nichts anderes im Mietvertrag vorgegeben und unterschrieben ist?
Es macht doch gar keinen Sinn und viel mehr bereitet es doch unsinnigen Aufwand, dass wenn man einen Hund oder sogar Welpen kaufen möchte, erst die Ausweise des Tieres VOR dem Kauf, vorlegen muss damit dann die Wohnbau entscheidet „Ja, Sie dürfen / Nein, Sie dürfen nicht". Da wird doch der Vermittler des Hundes auch komisch gucken….
Wie kann man das am Besten regeln? Hat jemand selbst Erfahrung und Ahnung??
3 Antworten
Hundehaltung bedarf nunmal einer Erlaubnis seitens des Vermieters/der Genossenschaft. Ein Nicht-Vorhandensein einer Erlaubnis- oder Verbotsklausel ist nicht mit einem Freischein zur Hundehaltung gleichzusetzen.
Gewöhnlich muss man dem Vermieter keinen Heimtierausweis vorlegen - den Du vor dem Kauf ohnehin nicht hast. Manch ein Vermieter erkundigt sich aber vorab nach der Rasse, weil er Tiere nur bis zu einer bestimmten Größe in seiner Wohnung duldet. Zudem wurde ich bei der Wohnungssuche in der Vergangenheit grundsätzlich jedes Mal gefragt, wie viele Stunden am Tag unsere Hündin allein ist, weil man eben nicht will, dass der Hund die Wände hoch geht, weil er zu lange allein ist. Auch wurde natürlich gefragt, ob der Hund überhaupt gut allein sein kann.
Man bemüht sich beim Vermieter um die schriftliche Erlaubnis einen Hund halten zu dürfen bevor man sich um den Hundekauf kümmert.
Wir haben zum Beispiel einen separaten Vertrag mit dem Vermieter über die Hundehaltung.
Es gibt tatsächlich Mietverträge die nichts zur Tierhaltung aufführen.
Mit solchen Mietverträgen darf man einen Hund halten. Sicher aber nicht ungefragt so viele wie man will.
Bitte niemals einen Hund ins Haus holen, wenn die Haltung nicht zweifelsfrei erlaubt ist!
Das geht immer in die Hose!
Den Preis für diese Unvernunft bezahlt immer der Hund.
Für die Hundehaltung braucht es immer die Schriftliche Genehmigung des Vermieters ohne Wenn und Aber.