Hundehaltung auf dem Firmengelände?

5 Antworten

Das musst du den Arbeitgeber fragen.

Wenn die Firma nichts mit Lebensmitteln zu tun hat, gibt es auch keine Hygienevorschriften, die dagegen sprechen.

Da gibt's keine Vorschriften, frag deine Arbeitgeber und Kollegen. 

hallo,

es gibt keine besonderen vorschriften für das halten von hunden auf firmengeländen.

die hunde müssen ordentlich gehalten werden, eine manierliche unterkunft haben, sozial ansprechpartner, medizinische versorung und ordentliches verpflegung. kettenhunde sind - gott sei dank - verboten. an die kette legen ist also nicht

du brauchts natürlich auch eine gute versicherung aber die ganzen punkte sollten für verantwortungsbewusste hundehalter selbstverständlich sein.

viel spass mit wuff

sigrid

Wenn du den Hund als Wachhund halten willst, ist eine Videoüberwachung wahrscheinlich die bessere Option. Einen Hund kann man vergiften oder sich mit ihm anfreunden. 

Ausserdem hat ein Hund, der einsam auf einem Firmengelände lebt, kein schönes Leben, wenn, würde ich sie zu zweit halten. 

Du wirst dafür sorgen müssen, dass ein Ausbruch ausgeschlossen ist, d.h. Zaun mit Übersprungsicherung, und dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Keine Kettenhaltung, Unterschlupf der Rasse entsprechend ausreichend warm etc. 

Über einen zweihund haben wir auch nachgedacht damit er eben nicht so alleine ist ,da er maximal  nachts  7 Stunden alleine bleiben muss,bis die arbeitet wieder kommen . 

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@Emosch

Wenn er 7 Stunden alleine ist, wie kann er dann ständigen sozialen Kontakt zu anderen haben? Anderen Hunden oder anderen Menschen, oder was?

Es gibt Vorschriften für die Haltung von Hunden in Zwingern. So müssen diese für einen mittelgroßen Hund mindestens 6 qm sein, eine Hütte muss vorhanden sein, und wenn die nur in diesen 6 qm steht, dann braucht sie ein Flach.-und kein Spitzdach, damit die Lauffläche von 6 qm gewährleistet ist.

Allerdings muss ein freilaufender Hund ausbruchssicher untergebracht werden. Ich kenne die Art Deiner Firma nicht, aber habt Ihr keinen Kundenverkehr? Wie muss ich mir das vorstellen: Nachts ist der Hund drin, tagsüber draußen, frei laufend. Da werden keine Türen geöffnet, es wird nicht gearbeitet sondern mit dem Hund geschmust? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen.

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ist es deine Firma? Oder wie ist die Frage zu verstehen, wenn nicht brauchst du die Erlaubnis deines Arbeitgebers. Falls es deine ist kannst du dir einen mind. 12 Quadratmeter großen bauen und ihn darin halten. Solltest du auf die Idee kommen ihn nachts frei laufen zu lassen brauchst du ein ausbruch sicheres Grundstück, Warnhinweise und eine sehr gute Haftpflicht.

Ja ist meine Firma , der Hund soll Tags über auf dem Gelände frei rumlaufen können, doch nachts über bleibt er drinnen , dort hat er eine eigene Ecke für sich und restliche 1.500 qm zum austoben . Also der Hund bleibt nicht ganz auf dem Firmen Gelände sondern kommt auch immer wieder zu uns nachhause Tags über , jedoch ist meine Frage vorallem bezogen darauf ,wo ich den Hund nun anmelden soll bzw anzeigen soll wo er denn wohnt . Denn er bleibt nun mal mehr auf dem Firmengelände ... und den Hund haben wir seit 3 Wochen (noch eine Woche Frist übrig ) wir haben eine Versicherung die 10 Mio. deckt , Chip , Hunde Marke , Sachkunde Nachweis , genug Platz , gute Unterkunft , ständiger sozialer Bezug zu anderen . 

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@Emosch

melde ihn am Firmensitz an, Rubrik Wachhund, eventuell Steuerermäßigung bis zu ganzem Wegfall der Hundesteuer je nach Gemeinde. Und du kannst ihn evtl. steuerlich noch absetzen, da er Firmenbestandteil ist.

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