Muss Servicetermin bei Vertragspartner gemacht werden?
Hallöchen,
ich habe einen Audi finanziert und ein verbrieftes Rückgaberecht zur Finanzierung vereinbart. Jetzt zeigt mir das Fahrzeug an, dass ich zum Service muss. Kann ich diesen Termin nun überall wahrnehmen oder muss dies bei dem Vertragspartner/ Autohaus stattfinden? Im Dokument ist solch eine Bestimmung meines Wissens nicht enthalten.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Antworten.
LG
Philipp
2 Antworten
Wenn du das Rückgaberecht wahrnehmen willst, musst du die dazu relevanten Abmachungen einhalten. Üblicherweise steht da eine Pflicht zum Audi Partner.
Wenn du bis zum Ende fertig abzahlen willst, ist es deine eigene Sache, weil dann interessiert die Bank nur dein Geldeingang und der Zustand ist nur deine Sache.
Ich würde bei sehr neuen Wagen trotzdem IMMER zur Vertragswerkstatt
Allein zur Werterhaltung bei einem Neuwagen würde ich dies immer in einer Audi Werkstatt, anstelle einer freien Werkstatt durchzuführen.
Verpflichtungen sind mir da aber nicht bekannt, Werkstattbindung steht eigentlich in der Versicherungspolice.
Klar, aber wenn man ein drei oder vier Jahre alten Wagen verkauft, kriegt man definitiv mehr mit einem sauberen und lückenlosen Scheckheft von einem Vertragspartner des Herstellers. Pauschalisieren würde ich das mit dem Verfall aber nicht, es gibt vereinzelte Gegenbeispiele. Siehe der Jimney - die Wagen werden etwa 8000€ über Neuwert gehandelt, weil die Wartezeit so hoch ist. Nach 2-3 Jahren hast du je nach Tachostand kaum nennenswerten Wertverlust.
Werterhalt und Neuwagen? Das sind zwei Begriffe, die nun gar nicht zusammenpassen.
Neuwagen sind allgemein das beste Mittel zum Geld verbrennen ...