Muss man in der fahrprüfung immer auch die Gefahrenbremsung machen?
5 Antworten
Hallo BadDriver29,
bei der Gefahrenbremsung handelt es sich um eine sog. "Grundaufgabe".
Der Prüfer hat einen Katalog aus Grundaufgaben, aus denen er auswählen kann.
Somit ist die Gefahrenbremsung keine Pflicht und kann durch eine andere Aufgabe ersetzt werden, wenn die Gefahrenbremsung beispielsweise nicht durchführbar ist, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Ok bin ich beruhigt denn meiner hat nur umkehren, seitlich und rückwärts parken gemacht.
Glaube da muss ganz viel gemacht werden. Mein Prüfer hat nach 15 Minuten gesagt: "Ok, ich habe genug gesehen, wir fahren jetzt wieder zurück." Hat meinen Fahrlehrer angesprochen und ihn gefragt ob es ihm auch reichen würde, mein Fahrlehrer: "Ja reicht, Fahren wir zurück." -ich dahcte ich wäre durchgefallen, habe mir dermaßen in die Hosen gemacht, Gefahrenbremsung habe ich nicht gemacht, kein Wenden, kein auf der Autobahn überholen. Bin bisschen durch 30er Zonen gefahren und kurz auf die AUtobahn und sofort wieder runter....
Na umso schöner war dann wohl der Moment, als dir "bestanden" verkündet wurde?
Nicht zwingend.
Ich hab damals nur bei einer Geschwindigkeit von 30km/h genau auf einer Linie halten müssen.
Also laut meinem Fahrlehrer ist das immer Bestandteil.
Gestern bei meiner Praktischen Prüfung hatte ich auch Gefahrenbremsung 👍
Ja....
Hm aber ich hab die Prüfung bestanden ohne eine gefahrenbremsung zu machen.
Habe die Fahrprüfung auch bestanden, obwohl ich schlecht gefahren bin. Tja, Menschen halt.
Diese Antwort ist leider nicht richtig. Die Gefahrenbremsung ist eine Grundaufgabe und kann daher auch durch eine andere Aufgabe ersetzt werden. Siehe hier: https://www.bussgeldkatalog.org/gefahrenbremsung/
"Ist egal", meine Antwort ist. Viel zu lernen du noch hast. Möge die Macht mit dir sein. 😂
Ich bin nicht mal auf die Autobahn und habe auch nach 15 Minuten bestanden... Der Prüfer wollte in die Mittagspause 😁